Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Wohnungswechsel

  • Der Wechsel der Wohnung innerhalb eines Wohnortes, einer Gemeinde oder der Umzug von einer Stadt/Gemeinde in eine andere löst eine Meldepflicht nach dem Meldegesetz NRW aus. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Hauses unter gleicher Straßen- und Hausnummernbezeichnung ist keine Meldepflicht gegeben.

    Beim Wohnungswechsel im gleichen Ort, der gleichen Gemeinde ist eine Ummeldung nach dem Meldegesetz bei der Meldebehörde erforderlich.

    Der Wechsel von einer Stadt/Gemeinde in eine andere Kommune erfordert eine Anmeldung nach dem Meldegesetz bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.

    Neben diesen Meldepflichten sind in der Regel andere Formalitäten zu erledigen:


    siehe auch:

    Reisepass

    Kraftfahrzeugzulassung

    Hundehaltung

    Seniorenheime

    Kindergärten

    Schulen

    Zeitungen

    Personalausweis

    Energieversorgung

    Abfallbeseitigung

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)