Ab hier beginnt der Inhalt
Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen
Der Wechsel der Wohnung innerhalb eines Wohnortes, einer Gemeinde oder der Umzug von einer Stadt/Gemeinde in eine andere löst eine Meldepflicht nach dem Meldegesetz NRW aus. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Hauses unter gleicher Straßen- und Hausnummernbezeichnung ist keine Meldepflicht gegeben.
Beim Wohnungswechsel im gleichen Ort, der gleichen Gemeinde ist eine Ummeldung nach dem Meldegesetz bei der Meldebehörde erforderlich.
Der Wechsel von einer Stadt/Gemeinde in eine andere Kommune erfordert eine Anmeldung nach dem Meldegesetz bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.
Neben diesen Meldepflichten sind in der Regel andere Formalitäten zu erledigen:
siehe auch:
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft