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Seit 01.01.2003 ist das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz-LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 in Kraft.
Hunde mit mehr als 40 cm Schulterhöhe bzw. einem Gewicht von über 20 Kg sowie Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen bei der Ordnungsbehörde angemeldet sein. Eine evtl. vor Inkrafttreten des LHundG NRW vorgenommene Anmeldung zur Hundesteuer ersetzt diese Meldepflicht in keinem Falle. Wenn Hunde mit der Familie von einer Stadt / Gemeinde in eine andere umziehen, muss das Tier bei der Zuzugsgemeinde erneut angemeldet werden.
Online-Service
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft