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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Hundehaltung

  • Seit 01.01.2003 ist das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz-LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 in Kraft.

    Hunde mit mehr als 40 cm Schulterhöhe bzw. einem Gewicht von über 20 Kg sowie Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen bei der Ordnungsbehörde angemeldet sein. Eine evtl. vor Inkrafttreten des LHundG NRW vorgenommene Anmeldung zur Hundesteuer ersetzt diese Meldepflicht in keinem Falle. Wenn Hunde mit der Familie von einer Stadt / Gemeinde in eine andere umziehen, muss das Tier bei der Zuzugsgemeinde erneut angemeldet werden.

    Online-Service

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)