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Die Abfallbeseitigung ist gesetzlich durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BGBLI 1994, S. 2705) und das Landesabfallgesetz NRW (SGV NRW 1988, S. 250) geregelt. Damit werden die Vermeidung, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen gesteuert, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und unverwertbaren Restabfall umweltverträglich zu beseitigen.
Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts-GmbH (RSAG)
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Bürgertelefon: 02241 306-306
ist in der Gemeinde Swisttal für die gesamte Abfallwirtschaft zuständig.
In einem jährlich herausgegebenen Abfallkalender, der allen Haushalten zugestellt wird, informiert die RSAG umfassend über Abfuhrtermine, Einsammelverfahren und zu anderen Fragen. Der Abfallkalender steht im Bürgerbüro der Gemeinde Swisttal zur Verfügung.
Die RSAG berät in speziellen Fragen der Abfallvermeidung, - verwertung, -beseitigung, insbesondere zu Bioabfällen,
Die RSAG sammelt ein:
Das Umweltmobil der RSAG kommt regelmäßig in verschiedene Ortsteile (s.Abfallkalender) und nimmt Schadstoffe aus Haushalten entgegen.
Die RSAG unterhält in Swisttal-Miel (Zufahrt über B 56, Abfahrt an der Swist) eine Biokompost- und eine Abfallumladestation. Dort kann jedermann während der Öffnungszeiten Materialien anliefern.
Altglas kann an den Altglascontainerstandorten, die sich in jedem Ortsteil von Swisttal befinden, abgeliefert werden
siehe auch:
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft