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Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist beim Bürgerbüro zu stellen. Der Antragsteller muss wegen der notwendigen Unterschrift und der Abgabe des Fingerabdruckes unbedingt persönlich vorsprechen. Dazu ist der bisherige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 18 Jahren muss der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Bei Eltern genügt es jedoch, wenn ein Elternteil dem anderen Elternteil einen schriftlichen Antrag und seinen Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mitgibt. Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei ledigen Eltern wird eine Negativbescheinigung des Jugendamtes benötigt, bei Vormundschaften ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss vorzulegen.
Benötigte Unterlagen:
Der Antrag für einen Reisepass wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten aufklären zu können, sollte vorsorglich eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden. Bei verheirateten oder verwitweten Frauen ist immer die Heiratsurkunde erforderlich. Dies gilt auch für Männer, wenn sie bei der Eheschließung den Geburtsnamen der Frau angenommen haben. Dies dient der korrekten Ausstellung des Reisepasses. Wird erstmals ein Reisepass beantragt oder ist der bisherige Reisepass verloren gegangen, sind zum Nachweis der Identität Personalausweis, oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: Siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei) ist erforderlich. Das Lichtbild muss aus neuerer Zeit stammen und den o.g. Anforderungen entsprechen.
Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin ausgefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch. Benötigt der Antragsteller den Reisepass früher, kann ein so genannter Express-Reisepass beantragt werden. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt in der Regel 72 Stunden.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Gültigkeitsdauer vorläufiger Reisepässe beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Bitte beachten Sie ggfls. auch die Hinweise zur Vollmacht im oben stehenden Informationstext.
Kosten:
Die Gebühr für einen Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 70,- €; dieser Pass ist 10 Jahre gültig, Express-Reisepass 102,00 €.
Die Gebühr für einen Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 €; dieser Pass ist sechs Jahre gültig, Express-Reisepass 69,50 €.
Die Gebühr für einen vorläufigen Pass beträgt 26,- €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
siehe auch:
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft