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Auf Empfehlung des Klima- und Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschusses beschloss der Rat in seiner Sitzung am 19.09.2023 das Freiraumkonzept der Gemeinde Swisttal gemäß dem Abschlussbericht als Selbstbindungsplanung. Insbesondere sollen die Maßnahmen aus Kapitel 7.4 „Allgemeiner Maßnahmenkatalog“ sowie 7.5 „Detailplanungen für das Ökokonto der Gemeinde Swisttal“ umgesetzt werden.
Den Abschlussbericht zum Freiraumkonzept finden Sie hier.
Drei im Abschlussbericht zum Freiraumkonzept abgebildete Karten (Abbildungen 30, 31 und 40) sind im Großformat als zoomfähiges PDF beigefügt:
Die Erarbeitung des Freiraumkonzeptes erfolgt durch den Fachbereich III/1 Gemeindeentwicklung in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung aus Bonn.
Ansprechpartnerin Freiraumkonzept
Anna Lena Müller
Rathausstr. 115
53913 Swisttal-Ludendorf
Telefon (d): (02255) 309-617
E-Mail: Annalena.Mueller@Swisttal.de
Im Folgenden werden die Inhalte und Ziele des Freiraumkonzeptes zusammenfassend vorgestellt. Dabei werden nachstehende Fragen beantwortet:
Freiraum kann ökologische, soziale und ökonomische Funktionen erfüllen: Beispielsweise ist er Lebensraum für eine Vielzahl an Tieren und Pflanzen, ist wichtiger Klimaausgleichsraum, bietet Möglichkeiten der Naherholung und ist Produktionsstätte für land- und forstwirtschaftliche Güter (vgl. Abb. 1).
1.) Eine Freiraumanalyse mit Darstellung der Stärken und Schwächen des Freiraums der Gemeinde Swisttal und der Herausarbeitung von Potenzialen zur Freiraumentwicklung,
2.) die Definition von Leitbildern und Entwicklungszielen, sowie
3.) die Konzeption von gezielten Maßnahmen zur Aufwertung des Freiraums.
Tabelle 1: Akteursbeteiligung im Rahmen des Freiraumkonzeptes
Ziel des Konzeptes ist es, auf Grundlage der Freiraumanalyse sowie der Leitlinien und Entwicklungsziele konkrete, flächenbezogene Maßnahmen abzuleiten, um den Freiraum der Gemeinde Swisttal aufzuwerten. Bei der Maßnahmenkonzeption war die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung. Deshalb fand im August 2022 ein Bürgerforum statt. Dieses Forum hatte zwei Ziele:
Im Anschluss an das Bürgerforum wurden Maßnahmen konzipiert und der Bericht zum Freiraumkonzept entworfen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Freiraumkonzeptes erfolgte zwischen dem 11. April und 11. Mai 2023. Dabei waren die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, eine Stellungnahme zum Freiraumkonzept bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Während der Auslegung sind 9 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 26 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Alle Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Über die Abwägungen stimmte der Rat der Gemeinde Swisttal in Abstimmung mit dem Klima- und Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss ab. Das Freiraumkonzept wurde im Rahmen dieses Abwägungsprozesses noch einmal final angepasst.
Gemäß dem Beschluss des Rates der Gemeinde Swisttal vom 19.09.2023 werden die Maßnahmen aus Kapitel 7.4 „Allgemeiner Maßnahmenkatalog“ sowie 7.5 „Detailplanungen für das Ökokonto der Gemeinde Swisttal“ umgesetzt. Im Frühjahr 2024 werden zunächst drei extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen bei Buschhoven und bei Ludendorf mit standortangepasstem Regiosaatgut aufgewertet. Dadurch wird der Artenreichtum der Flächen gefördert. Dies kommt auch den Tieren in der Agrarlandschaft wie Insekten und Vögeln zugute. Die Flächen befinden sich in Gemeindeeigentum und werden langfristig erhalten.
Auch nach der Konzepterstellung sollen die Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Gestaltung des Freiraums mitwirken können. Dabei sind zur Erarbeitung von Detailplanungen zu einzelnen Maßnahmen weitere Absprachen mit ortsansässigen Vereinen sowie Bürgerworkshops geplant.
Bei der Maßnahmenkonzeption wurden alle bisher eingebrachten Wünsche und Ideen auf ihre Wirkung hinsichtlich der im Freiraumkonzept untersuchten Schwerpunktthemen wie beispielsweise Klimaschutz, Artenschutz oder Naherholung und entsprechend ihres Konfliktpotentials, ihrer Dringlichkeit und ihrer Realisierbarkeit bewertet. Dennoch soll der im Bericht zum Freiraumkonzept dargestellte Maßnahmenkatalog nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Der gesamte Maßnahmenpool wurde digitalisiert und steht so der Gemeindeverwaltung auch nach Fertigstellung des Konzeptes zur Verfügung. Auch wenn einzelne Vorschläge bei der Maßnahmenkonzeption bisher aufgrund des Abwägungsprozesses nicht berücksichtigt werden konnten, können sie dadurch bei zukünftigen Planungen auf ihre Umsetzbarkeit erneut geprüft werden.
Wir möchten außerdem auf die Möglichkeit aufmerksam machen, Grünflächenpatenschaften zu übernehmen. Durch diese Patenschaften sind im Gemeindegebiet nicht nur individuelle und ästhetisch ansprechende Grünbeete entstanden, sondern vielfach auch insektenfreundliche Oasen im Siedlungsbereich. Weitere Informationen zu den Grünflächenpaten und zur insektenfreundlichen Gestaltung von Grünflächen finden Sie hier.
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft