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Die vorläufige Überflutungskarte wurde anhand der bisher vorliegenden Fotos, Videos und den Augenzeugenberichten der Bürgerinnen und Bürger, dem Lagebild der Feuerwehr sowie aus Luftbildaufnahmen der Bundespolizei durch das beauftragte Ingenieurbüro erstellt. Sie können die vorläufige Überflutungskarte hier herunterladen.
Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli hat in der Region und im Gemeindegebiet große Schäden und Leid verursacht. Die hier aufgeführten Informationen sollen beim gemeinsamen Wiederaufbau unterstützen und eine Hilfestellung bieten. Gerne nehmen wir hier Ihre Anregungen und Hinweise entgegen. Melden Sie sich gern per Telefon unter 02255 / 309 - 0 oder schreiben eine E-Mail an poststelle@swisttal.de.
Das Formular zur Bescheinigungen für betroffene Personen der Unwetterkatastrophe kann an der Infozentrale im Rathaus abgeholt werden. Bescheinigung für Betroffene der Unwetterkatastrophe
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Spenden zur Abmilderung der unwetterbedingten Schäden aus der Unwetterkatastrophe an die Gemeinde zu überweisen. Diese können auf folgendes Bankkonto überwiesen werden:
Kreissparkasse Köln
IBAN DE17 3705 0299 0059 0020 06
BIC COKSDE33
Die Spenden werden dann zur Abmilderung von Schäden im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 an betroffene Swisttaler Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Jugendeinrichtungen, sonstige gemeinnützige Zwecke etc. verwendet. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Swisttaler Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation.
Hilfesangebote und Informationen des Rhein-Sieg-Kreises.
Aktuelle Informationen des Infopoints aus Heimerzheim.
Das vonseiten der Gemeinde Swisttal eingerichtete Bürgertelefon wurde ab Donnerstag, den 05.08.2021 durch die zentrale Rufnummer der Gemeinde Swisttal (02255) 309-0 ersetzt.
Externe Ansprechpartner im Bereich der psychologischen Akuthilfe für Opfer, Angehörige und Hilfskräfte nach der Hochwasserkatastrophe können anonym und kostenfrei über die BDP Hochwasser Hotline unter der Nummer (0800) 7772244 erreicht werden. Die Hotline ist montags bis sonntags von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr besetzt.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat zusammen mit dem NRW-Gesundheitsministerium in den von der Flutkatastrophe im Rheinland besonders betroffenen Gebieten kurzfristig ein kostenloses und niedrig-schwelliges psychotherapeutisches Hilfsangebot eingerichtet. Infoblatt zu psychotherapeutischen Hilfsangeboten
Informationsportal "#Handwerkhilft"
Internetseite der IHK für Betroffene
Hier finden Sie den Schadensnachweis zum Download für Betroffene des Hochwassers für Privatpersonen.
Hilfsangebot der Servicestelle "Frühe Hilfen"
Hilfsangebote der Evangelischen Kirchengemeine Swisttal
Vom Hochwasser im Juli 2021 Betroffene in Nordrhein-Westfalen können Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für die Menschen an, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfe bei der Antragstellung benötigen.
Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises zum Beratungsangebot zur Wiederaufbauhilfe
Deutscher Mieterbund: 030 / 2000 911 99
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr
Mieter*innen erhalten hier kostenlose Informationen zu allen Mietrechtsfragen rund um die Hochwasserkatastrophe.
Die DMB-Jurist*innen klären über mögliche Reparatur- und Instandsetzungsansprüche auf, erklären, ob Mietminderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, oder informieren, welche Rechte Mieter*innen bei einer teilweisen oder völligen Zerstörung des Hauses haben.
Merkblatt zu möglichen Bodenbelastungen in den Siedlungsbereichen der Überschwemmungsgebiete
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland stellt wichtige Fachinformationen für von der Flut Betroffene Denkmaleigentümer zur Verfügung. Dazu zählen Hinweise zur Behandlung und Trocknung von baugebundenem Gut (z.B. Putz oder Stuck) sowie zur Gebäudetrocknung (insbesondere bei Fachwerkgebäuden). Außerdem wird ein Formular zur Schaderfassung zur Verfügung gestellt und Fördermöglichkeiten aufgeführt.
Die Gemeinde Swisttal verweist hier auf folgende Informationen der Deutschen Telekom zum Hochwasser:
" Die Wasser- und Geröllmassen haben in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz große Schäden an unserer Telekom-Infrastruktur verursacht. Es gibt immer noch Orte die wir nicht erreichen können oder dürfen und in denen wir eine komplett neue Infrastruktur aufbauen müssen, da dort ganze Straßen (mit unseren Leitungen) weggerissen wurden. Die Deutsche Telekom hat in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten die Flächenversorgung mit Mobilfunk zu 100 Prozent wieder hergestellt. Damit ist Versorgung wie zum Zeitpunkt vor der Unwetterkatastrophe erreicht. Zusätzlich arbeiten die Telekom-Techniker*innen unermüdlich an der Erweiterung der Kapazitäten des Mobilfunknetzes, um den Menschen vor Ort und den vielen Katastrophen-Helfer*innen im Einsatz bestmögliche Kommunikation zu bieten. Denn es gibt immer noch Mobilfunkstandorte und Kabel, an die wir für die Reparatur noch nicht herankommen oder aus Gefahrengründen nicht herandürfen. Die Festnetz-Infrastruktur ist in den genannten Regionen in weiten Teilen zerstört. Wir arbeiten intensiv daran, unsere Kund*innen schnellstmöglich wieder anzuschließen. Dennoch wird es je nach Lage mitunter Wochen dauern, bis wir die letzten Störungen beseitigt haben. Selbstverständlich stellen wir unseren Kunden bei Festnetzstörungen als Ersatz mobile Lösungen zur Verfügung, wo immer das geht. "
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Telekom . Sie können auch die Hotline kontaktieren: 0800 330 8200 430
Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Swisttal wird empfohlen, ihre jeweiligen Internetanbieter zu kontaktieren, um gegebenenfalls eine ähnliche Übergangslösung zu finden.
Es gibt in Nord-Rhein-Westfalen verschiedene Stellen, die für Spendenanträge kontaktiert werden können.
Unterstützung durch „NRW hilft“ bekommen Sie über die beteiligten Hilfsorganisationen und Verbände. Dies ist auf zwei Wegen möglich:
Verteilt werden die Spendengelder auf der Grundlage einer Richtlinie, die jetzt durch den Rhein-Sieg-Kreis erlassen wurde. Voraussetzung ist, dass sich sowohl der Hauptwohnsitz als auch das geschädigte Eigentum im Rhein-Sieg-Kreis befinden. Weiterhin darf für den entstandenen Schaden kein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen. Luxusgegenständen, Unterhaltungselektronik (Fernseher, Beamer etc.), Bargeld, Wertpapiere, Sammlungen und ähnliches können aus den Spendenmitteln nicht ersetzt werden. Nach Abzug aller Leistungen (Versicherungsleistungen, Soforthilfe etc.) muss beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin ein Schaden von 5.000,- € verblieben sein. Ein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung besteht indes nicht.
Anträge können bis einschließlich 10. September 2021 beim Rhein-Sieg-Kreis, Stabstelle Wiederaufbau, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg gestellt werden.
Richtlinien über die Verteilung der Spenden des Rhein-Sieg-Kreises
Die vorläufige Überflutungskarte wurde anhand der bisher vorliegenden Fotos, Videos und den Augenzeugenberichten der Bürgerinnen und Bürger, dem Lagebild der Feuerwehr sowie aus Luftbildaufnahmen der Bundespolizei durch das beauftragte Ingenieurbüro erstellt. Sie können die vorläufige Überflutungskarte hier herunterladen.
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft