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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Anmeldung der Lebenspartnerschaft

  • Seit Einführung der „Ehe für alle“ zum 1.10.2017 können gleichgeschlechtliche Partner keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingehen.

    Zuvor begründete eingetragene Lebenspartnerschaften haben weiterhin Bestand und können auf Wunsch der Partner durch das Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier unter Justiz-Online


    siehe auch:

    Anmeldung der Eheschließung