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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Anmeldung der Eheschließung

  • Die Anmeldung der Eheschließung hat der Gesetzgeber vor die Eheschließung gestellt. Das Verfahren dient der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten und zur Ermittlung etwaiger Ehehindernisse. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 12 und 13 des Personenstandsgesetzes (PStG).

    Welches Standesamt ist zuständig?

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Wohnsitz hat. Gibt es für die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren möglichen zuständigen Standesämtern die Wahl.

    Wenn Sie nicht am Wohnsitz heiraten möchten sondern an einem anderen Ort, teilen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung mit. Die Unterlagen werden dann nach abgeschlossener Prüfung weitergeleitet. Hierdurch entstehen jedoch zusätzliche Gebühren.  

    Vor wem kann die Ehe geschlossen werden?

    Eine Ehe darf in Deutschland nur vor dem Standesbeamten – auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen - geschlossen werden.

    Brauchen Sie später standesamtliche Urkunden über Ihre Eheschließung?

    Sie können diese schon bei der Anmeldung bestellen, so dass die Urkunden am Hochzeitstag bereits ausgehändigt werden können. Sollten Sie sich erst anschließend für Urkunden entscheiden oder nachträglich weitere Urkunden benötigen, stellt Ihnen das Standesamt diese selbstverständlich auch später noch aus.

    Wie lange hat die Anmeldung zur Eheschließung Gültigkeit?

    Liegt kein Ehehindernis vor, wird Ihre Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Dies bedeutet, dass Ihr Trautermin innerhalb dieser 6 Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr weit im Voraus planen, müssen Sie beachten, dass die Anmeldung auch erst 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.

    Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

    Diese Frage wird am häufigsten gestellt, jedoch kann es leider keine Pauschalantwort geben, da die gesetzlichen Voraussetzungen je nach „Falllage“ unterschiedlich sein können, insbesondere wenn ein Verlobter oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind. Es wird daher eine persönliche Rücksprache beim zuständigen Standesamt empfohlen.

    Zu welchem Zeitpunkt können Eheschließungen stattfinden?

    Im Rathaus der Gemeinde Swisttal und auf der Burg Heimerzheim können die Eheschließungen von montags – freitags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr vorgenommen werden. Freitags ist die standesamtliche Trauung auch in der Zeit von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr auf Schloss Miel möglich. Hinzu kommt noch, dass die Eheschließung an 2 Samstagen im Monat in der gleichen Zeit entweder auf Schloss Miel oder auf Burg Heimerzheim stattfinden. Die Eheschließungen
    werden in einem stündlichen Rhythmus vorgenommen.


    siehe auch:

    Anmeldung der Lebenspartnerschaft