Anliegen
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Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland
Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger und im Ausland geheiratet haben, können Sie für diese Eheschließung eine Nachbeurkundung beim Wohnsitzstandesamt beantragen. Es wird empfohlen, sich vorab telefonisch mit dem Standesbeamten in Verbindung zu setzen, damit Ihnen die zu diesem Antrag erforderlichen Unterlagen benannt werden.
siehe auch:
Eheschließung