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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Eheschließung

  • Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Trauung im Standesamt Swisttal. Vorab möchten wir Ihnen einige Fragen beantworten, die Ihnen bei Ihrer Planung helfen können, sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie bitte mit uns einen persönlichen Termin.

    Wir freuen uns auf Sie!

    Anmeldung der Eheschließung

    Die Anmeldung der Eheschließung hat der Gesetzgeber an den Anfang des Verfahrens gestellt. Das Verfahren dient der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten und zur Ermittlung etwaiger Ehehindernisse. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 12 und 13 des Personenstandsgesetzes (PStG).

    Wir bitten um eine vorherige Terminvereinbarung.

    Welches Standesamt ist zuständig?

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Wohnsitz hat. Gibt es für die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter den beiden zuständigen Standesämtern die Wahl.
    Wenn Sie nicht am Wohnsitz heiraten möchten, sondern an einem anderen Ort, teilen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung mit. Die Unterlagen werden dann nach abgeschlossener Prüfung weitergeleitet.

    Hierdurch entstehen zusätzliche Gebühren.

    Sind Fristen zu beachten?

    Ja. Der Trautermin muss innerhalb der 6 monatigen Gültigkeitsdauer der Anmeldung liegen.

    Brauchen Sie später standesamtliche Urkunden über Ihre Eheschließung?

    Sie können diese schon bei der Anmeldung bestellen, so dass die Urkunden am Hochzeitstag bereits ausgehändigt werden können. Sollten Sie sich erst anschließend für Urkunden entscheiden oder nachträglich weitere Urkunden benötigen, stellt Ihnen das Standesamt diese selbstverständlich auch später noch aus.

    Wie lange hat die Anmeldung zur Eheschließung Gültigkeit?

    Liegt kein Ehehindernis vor, wird Ihre Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Dies bedeutet, dass Ihr Trautermin innerhalb dieser 6 Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr weit im Voraus planen, müssen Sie beachten, dass die Anmeldung auch erst 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.

    Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

    Diese Frage wird am häufigsten gestellt, jedoch kann es leider keine Pauschalantwort geben, da die gesetzlichen Voraussetzungen je nach Einzelfall unterschiedlich sein können, insbesondere z.B. wenn ein Verlobter oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind. Es wird daher ein persönliches Gespräch beim zuständigen Standesamt empfohlen.

    Zu welchem Zeitpunkt und wo können Eheschließungen stattfinden?

    Im Rathaus der Gemeinde Swisttal, auf Burg Heimerzheim und auf Schloss Miel können Eheschließungen montags – freitags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr
    vorgenommen werden.

    Darüber hinaus bietet das Standesamt Swisttal auf Burg Heimerzheim oder auf Schloss Miel Eheschließungen samstags in der Zeit von 10:00 - 14.00 Uhr an.

    Die Eheschließungen werden in einem stündlichen Rhythmus in speziell gewidmeten Räumen vorgenommen. Eheschließungen im Freien (z. B auf der Wiese oder im Hof) sind nicht erlaubt.

    Wie viele Gäste können teilnehmen?

    Je nach Raum und Ort zwischen 25 und ca. 100 Personen.

    Darf während der Eheschließung fotografiert werden?

    Natürlich darf fotografiert werden. Wir bitten jedoch um entsprechende Zurückhaltung der Fotografen. Es sollten nicht mehr als 2 Personen fotografieren, da ansonsten die Trauzeremonie gestört wird.

    Dürfen Videoaufnahmen gemacht werden?

    Videoaufnahmen sind nicht gestattet.

    Können Ringe gewechselt werden?

    Ja, dies ist aber freiwillig und keine Pflicht. Falls Sie einen Ringwechsel wünschen, vergessen Sie bitte die Ringe am Tag der Eheschließung nicht.

    Wird ein Stammbuch benötigt?

    Der Kauf eines Stammbuches ist freiwillig. Sollten Sie bereits ein Stammbuch besitzen, vergessen Sie es nicht am Tag der Eheschließung mitzubringen.

    Kann Reis geworfen werden?

    Die (Un-)Sitte Reis, Konfetti o.Ä. zu werfen ist nicht erwünscht.

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)