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Wohnraum ist gerade für Familien oft knapp und teuer. Deshalb gibt es schon seit mehr als 40 Jahren Wohngeld, das einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten helfen kann. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter) und Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) gewährt.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Die Wohngeldreform zum 01.01.2023 ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Haushalte mit einem geringen Einkommen sollen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten und Energiekosten stärker entlastet werden.
Der Wohngeldanspruch richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Mit der Reform wird die Bruttokaltmiete als Bemessungsgrundlage für das Wohngeld um eine Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente ergänzt. Zusammen mit einer Anpassung der allgemeinen Wohngeldformel führt dies dazu, dass einerseits der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird und andererseits auch das Wohngeld spürbar ansteigt.
Wichtig: Die Einkommensgrenze wird für jeden Antragsteller individuell berechnet. Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Miete oder Belastung, Haushaltsgröße und Gesamteinkommen spielen auch persönliche Belastungen wie Werbungskosten oder eine Schwerbehinderung eine Rolle.
Bezieher von Sozialleistungen wie beispielsweise das neue Bürgergeld (früher: ‚Hartz IV‘) oder Grundsicherung erhalten dagegen kein Wohngeld. Hier fließen die Mietkosten in die Bedarfsberechnung ein.
Wohngeld muss schriftlich beantragt werden.
Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Swisttal.
Weitere Hinweise zum neuen Wohngeldrecht finden Sie auch hier:
BMWSB – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – BMWSB
Wichtig:
Die Bundesregierung rechnet aufgrund der Reform mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten. Zudem müssen die Wohngeldprogramme noch auf die neue Rechtslage umgestellt werden. Hierauf hat die Gemeinde Swisttal keinen Einfluss, da es sich um ein landesweit einheitliches Wohngeldprogramm handelt.
Aufgrund der erwarteten Steigerung der Antragszahlen wird es also besonders in den ersten Monaten zu einer erheblichen Verlängerung bei den Bearbeitungszeiten kommen.
Informationen zum Heizkostenzuschuss II:
Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss entlastet die Bundesregierung Wohngeldempfänger, die in mindestens einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung ist für Januar 2023 geplant.
Der einmalige Zuschuss beträgt -nach Personenzahl gestaffelt- bei einem Ein-Personen-Haushalt 415 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro, sowie 100 Euro für jede weitere Person.
Sofern Wohngeld im genannten Zeitraum bezogen wird, ist nichts weiter zu veranlassen. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Das Wohngeld dient der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet.
Bürgerinnen und Bürger, die kein ausreichendes Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten für das Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen, ebenso wie Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten, und Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.
Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen über einer festgelegten Einkommensgrenze liegt, haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Ebenso erhalten Bezieher von Transferleistungen kein Wohngeld. Hierzu zählen z.B. das zukünftige Bürgergeld (bisher noch ‚Hartz IV‘), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Ihre Wohnkosten werden im Rahmen der Leistungsgewährung berücksichtigt.
Dauerhafter Heizkostenzuschuss:
Um die steigenden Energiekosten zu kompensieren, wird ein dauerhafter Heizkostenschuss eingeführt. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalbetrag, er ist gestaffelt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und wird der zu berücksichtigenden Miete hinzugerechnet.
Folgende Monatspauschalen sind festgelegt:
für eine Einzelperson: 96,00 €
für zwei Haushaltsmitglieder: 124,00 €
für drei Haushaltsmitglieder: 148,00 €
für vier Haushaltsmitglieder: 172,00 €
für fünf Haushaltsmitglieder: 196,00 €
Mehrbetrag für jede weitere Person: 24,00 €
Wichtig: Die tatsächlichen Kosten für die Heizung bzw. Warmwasser spielen keine Rolle, es wird ausschließlich die Pauschale angerechnet.
Einführung einer Klimakomponente:
Mit der Einführung einer Klimakomponente erfolgt ein weiterer pauschaler Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Mit dieser Pauschale sollen mögliche Mieterhöhungen, die auf Grund von energetischen Maßnahmen erfolgen können, aufgefangen werden.
Anpassung Wohngeldformel:
Durch die Anpassung der allgemeinen Wohngeldformel haben zukünftig auch Personen, die bisher mit ihrem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze lagen, Anspruch auf Wohngeld. Die Einkommensgrenze wird für jeden Antragsteller individuell berechnet, neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Miete oder Belastung, Haushaltsgröße und Gesamteinkommen spielen auch persönliche Belastungen wie Werbungskosten oder eine Schwerbehinderung eine Rolle.
Aktuell kann nicht abgeschätzt werden, bis zu welcher Einkommensgrenze ein Anspruch auf Wohngeld in Betracht kommt, die dazu notwendigen Anpassungen des Wohngeldprogramms stehen noch aus.
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Wohngeldreform 2023:
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Housing benefit recipients get a further heating allowance in response to rapidly rising energy prices.
The requirement for heating cost subsidy recipients ist hat they received housing benefit for at least one month between September and December 2022. The heating cost subsidy is graded according to the size of the household:
In Norh rhine Westfalia the lump sum is expected to be paid out at the end of January. All those entitled will receive the heating cost subsidy automatically, so a separate application will not be necessary.
Housing Benefit Reform 2023:
The housing benefit reform will come into force at the 1st of January 2023. Owing to this reform the number of people entitled to housing benefit will increase considerably.
Unfortunately housing benefit recipients will have to wait for their claims to be processed due to an expected rush of applications, because local autorities will have to manage this large number with the existing staff. Citizens will not lose their claim, because housing benefit is calculated retrospectively from receipt of the application.
From mid-Dezember onwards you can estimate how much housing benefit you will receive by filling out a housing benefit calculator (www.wohngeldrechner.nrw.de), then you can submit your application.
Konut yardımı alanlar, enerji maliyetlerindeki keskin artışı telafi etmek için ek bir ısıtma gideri sübvansiyonu alırlar.
Isınma yardımı, Eylül - Aralık 2022 aylarının en az birinde konut yardımı alan tüm konut yardımı alıcılarına ödenecektir. Isınma yardımı hanedeki kişi sayısına göre derecelendirilir ve tek kişilik haneler için 415 avro, iki kişi için 540 avro tutarındadır. Her ilave kişi için 100 Euro eklenir.
Kuzey Ren-Vestfalya'da tek seferlik ödemenin 2023 Ocak ayının sonunda ödenmesi bekleniyor. Başvuruya gerek yoktur, ısınma gideri desteği devlet tarafından hak sahibine otomatik olarak ödenir.
konut yardımı reformu:
1 Ocak 2023'te, konut yardımı reformu 2023 yürürlüğe girecek ve önemli ölçüde daha fazla insanın konut yardımı talep etmesine olanak tanıyacak.
Bununla birlikte, konut yardımı yetkilileri, mevcut personel ile gelen çok sayıda yeni başvuruyla ilgilenmek zorunda olduğundan, daha uzun işlem süreleri beklenebilir. Konut yardımı başvurunun alındığı tarihten itibaren geriye dönük olarak hesaplandığından, vatandaşlar hiçbir hak kaybına uğramaz.
Aralık ayının ortasından itibaren, konut yardımı hakkınız olan miktarı hesaplamak için eyaletin konut yardımı hesaplayıcısı www.wohngeldrechner.nrw.de'yi kullanabilir ve ardından konut yardımı başvurusunda bulunabilirsiniz.
سيتم توفير الترجمة العربية في وقت لاحق
sayatimu tawfir tarjamat earabiat fi waqt lahiq
Переклад українською буде згодом
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft