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Linienbestimmungsverfahren zur Ortsumgehung Miel
Zuständige Behörde:
Landesbetrieb Straßen NRW
Wesentliche Eckpunkte des bisherigen Verfahrensverlaufs
Die zuständige Bauamtskommission des Rheinischen Straßenbauamtes Bonn schlägt die Aufnahme einer Ortsumgehung Miel mit umgestalteten Anschluss an die A 61 in den fortzuschreibenden Bedarfsplan für Bundesfernstraßen vor.
erster Behördentermin (Scoping-Termin) zur Umweltverträglichkeitsstudie der zu erstellenden Planung der Ortsumgehung Swisttal-Miel mit Vollanschluss an die A 61 –Abstimmung des Untersuchungsraumes-.
zweiter Behördentermin zur Umweltverträglichkeitsstudie der zu erstellenden Planung der Ortsumgehung Swisttal-Miel mit Vollanschluss an die A 61 –Abstimmung des Untersuchungsraumes-.
Behördentermin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie zur Variantenanalyse und Verkehrsuntersuchung.
Bürgerbeteiligung mit Bürgerinformation zum Linienabstimmungsverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie mit Auslegung folgender Unterlagen
Beteiligungstermin der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Linienabstimmung der Variante 3 und damit der von der Umweltverträglichkeitsstudie präferierten Variante.
Erteilung des Planungsauftrags für den Neubau der B 56n Ortsumgehung Swisttal-Miel mit Anschlussstelle an die BAB 61 an den Landesbetrieb Straßen NRW –Niederlassung Bonn-.
Beteiligungstermin Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereine zur Beratung und Vorstellung der Vorentwurfsplanung mit techn. Entwurf und Entwurf des landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen.
Stellungnahme der Gemeinde Swisttal zum Bundesverkehrswegeplan 2030 mit der positiven Bekräftigung zum Bau der Ortsumgehung Swisttal-Miel
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft