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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Altersjubiläen

  • Nach einem Beschluss des Rates der Gemeinde Swisttal gratuliert die Gemeinde offiziell allen Personen, die den 80., 85., 90., 91. und die folgenden Geburtstage feiern.

    Die Geburtsdaten werden gesetzlich zulässig ausschließlich für diesen Zweck aus dem Datenbestand des Melderegisters entnommen und nur dann, wenn die Bürger selbst keine Sperrvermerke beantragten.

    Wenn die Daten gesperrt sind, dennoch eine Gratulation seitens der Gemeinde Swisttal erwünscht ist, sollte der Ortsvorsteher des jeweiligen Wohnortes darauf hingewiesen werden.


    siehe auch:

    Ehejubiläum

    Ortsvorsteher(in)

    Zuständig:

    - Sekretariat Beigeordneter

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    nach Vereinbarung

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)