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Anliegen

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  • Grundsteuer

  • Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz. Unterschieden wird zwischen

    • der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, sowie
    • der Grundsteuer B für sonstige und unbebaute Grundstücke. 

    Die Besteuerungsgrundlagen werden durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes St. Augustin ermittelt und festgestellt. Die Feststellung des Einheitswertes und Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt zum 01.01. des auf das Ereignis (Anschaffung oder Änderung) folgenden Jahres. Der Grundsteuermessbetrag bildet die Grundlage des Grundsteuerbescheids der Gemeinde.

    Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, (siehe hier) vervielfacht. Steuerpflichtig für das lfd. Jahr ist derjenige, dem am 01.01. des betreffenden Jahres vom Finanzamt das steuerliche Eigentum zugerechnet ist.

    Bei einem Eigentumswechsel bleibt die Steuerpflicht bis zur Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den Erwerber - unbeschadet eventueller anderslautender Vereinbarungen - bestehen.

    Die Grundsteuer wird durch Bescheid festgesetzt und jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

    Zuständig:

    Fachbereich IV - Finanzen, Controlling, Kasse, Steuern und Abgaben

    Fachgebiet 1 - Finanzen / Controlling / Steuern und Abgaben

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)