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Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz. Unterschieden wird zwischen
Die Besteuerungsgrundlagen werden durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes St. Augustin ermittelt und festgestellt. Die Feststellung des Einheitswertes und Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt zum 01.01. des auf das Ereignis (Anschaffung oder Änderung) folgenden Jahres. Der Grundsteuermessbetrag bildet die Grundlage des Grundsteuerbescheids der Gemeinde.
Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde, (siehe hier) vervielfacht. Steuerpflichtig für das lfd. Jahr ist derjenige, dem am 01.01. des betreffenden Jahres vom Finanzamt das steuerliche Eigentum zugerechnet ist.
Bei einem Eigentumswechsel bleibt die Steuerpflicht bis zur Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den Erwerber - unbeschadet eventueller anderslautender Vereinbarungen - bestehen.
Die Grundsteuer wird durch Bescheid festgesetzt und jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Zuständig:
Fachbereich IV - Finanzen, Controlling, Kasse, Steuern und Abgaben
Fachgebiet 1 - Finanzen / Controlling / Steuern und Abgaben
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft