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Anliegen

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  • Verwaltungsgericht

  • Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen des Bürgers gegen die Verwaltung, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind. Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären.

    Hinweis: Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen

    Anschrift und Telefonnummer des Gerichts:

    Verwaltungsgericht Köln
    Appellhofplatz
    50667 Köln

    Tel.: 0221/20660
    Fax: 0221/2066-457

    Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster

    Oberverwaltungsgericht Münster
    Aegidiuskirchplatz 5
    48143 Münster

    Tel.: 0251/505-0
    Fax: 0251/505-352