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Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen des Bürgers gegen die Verwaltung, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind. Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären.
Hinweis: Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen
Anschrift und Telefonnummer des Gerichts:
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Tel.: 0221/20660
Fax: 0221/2066-457
Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster
Oberverwaltungsgericht Münster
Aegidiuskirchplatz 5
48143 Münster
Tel.: 0251/505-0
Fax: 0251/505-352
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