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Anliegen

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  • Gemeindeorgane

  • Die Gemeinde ist die mit verfassungsrechtlicher Bestandsgarantie und Selbstverwaltungsrecht ausgestattete öffentlich-rechtliche untere Verwaltungsorganisationseinheit in der Hierarchie des Staates. Sie ist historisch über verschiedene Stadien und Verwaltungsformen gewachsen und die Grundlage des demokratischen Rechtsstaataufbaues. Als Gebietskörperschaft mit abgegrenztem örtlichen Bereich, der die Leistungsfähigkeit sichert, führt die Gemeinde Namen, Siegel, Wappen und Flagge als gesetzlich geschützte Hoheitszeichen.

    Die lebendige menschliche Gesellschaft, ihr Zusammenleben, ihre zu lösenden Aufgaben, das ist die Gemeinde.

    Der Ablauf der wechselvollen Geschichte Deutschlands hat verschiedene Verwaltungsformen der Gemeinde hervorgebracht. Auch im Rheinland wurden Gemeinden bis 1945 nach dem monistischen Gemeindeverfassungssystem verwaltet, d.h., der hauptamtliche Bürgermeister war der Vorsitzende des Rates und zugleich Verwaltungsleiter.

    In Nordrhein-Westfalen galt ab 1949 nach englischem Vorbild die dualistische Gemeindeverfassung, die zwischen dem ehrenamtlichen Gemeinderatsvorsitzenden (Bürgermeister) und dem hauptamtlichen Leiter der Gemeindeverwaltung (Gemeindedirektor) trennte.

    Seit dem 17.10.1994 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Gemeindeordnung, die einen von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister, der Ratsvorsitzender und Verwaltungsleiter zugleich ist, vorsieht. In einer Übergangszeit bis 1999 ist die bisherige Regelung der Doppelspitze zugelassen.

    Seit dem 01.10.1999 hat die Gemeinde Swisttal einen von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister.

    Die Bürger wählen im Mehrheitswahlverfahren mit verbundenem Verhältniswahlausgleich (Reserveliste) die Ratsmitglieder nach den Vorschlägen der politischen Parteien. 1994 wählte der Rat letztmalig den Bürgermeister als Vorsitzenden des Rates. Der Rat und seine Ausschüsse erfüllen die von der Gemeindeordnung festgelegten Aufgaben.

    Der Bürgermeister, direkt von der Bürgerschaft gewählt, ist Repräsentant und Vertreter des Rates. Außerdem ist er verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsvorgangs der gesamten Verwaltung.

    Der hauptamtlich tätige Beigeordnete wird als Zeitbeamter vom Rat gewählt. Er ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.

    Die Ortsvorsteher sind Ehrenbeamte der Gemeinde Swisttal, wirken bei bestimmten, festgelegten Verwaltungsaufgaben mit und sollen die Belange des Ortsteils gegenüber Rat und Verwaltung vertreten. Die Ortsvorsteher sind für jedermann ansprechbar und leiten an sie herangetragene Probleme der Verwaltung zu.

    Die gemeindlichen Aufgaben sind vielfältig, angefangen von Angelegenheiten, die als Sicherstellung der Daseinsvorsorge bezeichnet werden, über Tätigkeiten, die dem Selbstverwaltungsrecht zuzuordnen sind, bis hin zu sogenannten Pflichtaufgaben, die der Staat durch Gesetz der Gemeinde überträgt. Die Finanzeinnahmen bestehen aus verschiedenen Komponenten: eigene Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, deren Erhebung vorgeschrieben ist, staatliche Finanzzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs und andere. Diese Einnahmen dienen zur Bestreitung aller Ausgaben.

    Die Gemeindeorgane arbeiten zur Förderung des Wohles der Gemeinde und aller Einwohner, in freier Selbstverwaltung.

    Zuständig:

    Stabsstelle - Ratsbüro / Presse / Sport / Öffentlichkeitsarbeit / Kultur

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)