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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Swisttal

    Folgende Unterlagen werden für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Swisttal benötigt:

    • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei mehreren Familienangehörigen Personalausweise bzw. Reisepässe aller Familienangehörigen
    • Eine ausgefüllte und von Ihrem Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung

    Wohnungsgeberbestätigung:

    Können Sie hier herunterladen.

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz in der derzeit geltenden Fassung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.

    Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

    Die Ummeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Gemeinde Swisttal vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls die Personalausweise oder Reisepässe der Familienangehörigen, mitzugeben.

    Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung ist in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt.

    Danach hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.

    Die Ummeldung ist gebührenfrei.

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)