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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Bitte beachten Sie, dass derjenige, der aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, sich nach § 17 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bzw. frühestens eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden hat.

    Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 2 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

    Dies trifft zu wenn:

    • es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt. Die Abmeldung der Nebenwohnung muss am Hauptwohnsitz erfolgen
    • sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet
    • kein neuer fester Wohnsitz in Deutschland begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz)

    Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen ist folgendes zu beachten:

    Folgende Unterlagen werden für eine Abmeldung benötigt:

    • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei mehreren Familienangehörigen Personalausweise bzw. Reisepässe aller Familienangehörigen

    Hinweise:

    Das Abmeldeformular wird im Bürgerbüro ausgedruckt und muss nur noch unterschrieben werden. Die Abmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Gemeinde Swisttal vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Personalausweise oder Reisepässe der Familienangehörigen mitzugeben.

    Sollten Sie sich nicht mehr in Swisttal aufhalten, senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular an das Bürgerbüro der Gemeinde Swisttal. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei.

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)