Ab hier beginnt der Inhalt
Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen
Die Gemeinde Swisttal heißt Sie bei einem Zuzug herzlich willkommen.
Das Bürgerbüro bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht wie möglich zu machen. Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:
Wohnungsgeberbestätigung:
Können Sie hier herunterladen
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die die Frist für die Anmeldung gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung zwei Wochen beträgt.
Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Gemeinde Swisttal vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls die Personalausweise oder Reisepässe der Familienangehörigen, mitzugeben.
Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung ist in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt.
Danach hat der der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft