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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Die Gemeinde Swisttal heißt Sie bei einem Zuzug herzlich willkommen.

    Das Bürgerbüro bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht wie möglich zu machen. Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:

    • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei mehreren Familienangehörigen Personalausweise, Reisepässe oder Geburtsurkunden aller Personen
    • Eine ausgefüllte und von Ihrem Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

    Wohnungsgeberbestätigung:

    Können Sie hier herunterladen

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass die die Frist für die Anmeldung gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung zwei Wochen beträgt.

    Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

    Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Gemeinde Swisttal vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls die Personalausweise oder Reisepässe der Familienangehörigen, mitzugeben.

    Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung ist in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt.

    Danach hat der der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)