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Anliegen

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  • Versammlungsrecht

  • Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    Dieses Grundrecht ermöglicht es dem Bürger, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nach Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Versammlungsgesetz des Bundes (VersG). Neben der Anmeldepflicht enthält das Versammlungsgesetz weitere wichtige, insbesondere die Voraussetzungen und den Ablauf von Versammlungen regelnde Vorschriften.

    Siehe: Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Versammlungsrecht