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Die Gemeinde Swisttal ist Träger von 3 Grundschulen und einer Schule im organisatorischen Verbund Hauptschule - Realschule.
Der Schulträger hat bestimmte Aufgaben zu erfüllen, die sich aus dem Schulverwaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben.
Der Schulträger ist für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Das bedeutet, die Gemeinde hat die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten, ggf. nach entsprechenden Entscheidungen der Kommune den Schülertransport zu organisieren, bzw. Schülerfahrtkosten zu übernehmen. Für die Verwaltung dieser Schulen und zur Unterstützung der Schulleitung muss die Gemeinde das notwendige Personal im Rathaus (Sachbearbeiter) und in den Schulen (Schulsekretärinnen und Hausmeister) zur Verfügung zu stellen.
Die inneren Schulangelegenheiten, wie Schulleitung, Lehrer, Lehrpläne und Verfahren der Einschulung sind durch die Landesschulbehörden geregelt.
siehe auch:
Zuständig:
Fachbereich V - Schulen, Bildung, VHS, Demographie
Fachgebiet 1 - Schulen / Bildung / VHS / Demografie
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Dienstag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geschlossen!
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft