Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Blindengeld

  • Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können finanzielle Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GBHG) beantragen. Beide Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.

    Sie können das entsprechende Antragsformular beim Sozialamt der Gemeinde Swisttal erhalten oder anfordern. Dann schicken wir es Ihnen mit der Post zu. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages.

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Erkrankung bzw. Behinderung
    • Behindertenausweis
    • sofern vorhanden: Bescheid der Pflegekasse über die Gewährung von Pflegegeld Sie können auch eine andere Person zur Erledigung dieser Angelegenheit bevollmächtigen.

    Ãœber die Leistung entscheidet der

    Landschaftsverband Rheinland
    Landessozialamt
    Kennedy-Ufer 2
    50679 Köln.

    Wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen, schicken Sie ihn bitte unmittelbar dorthin.

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 2 - Soziale Leistungen / Senioren / Inklusion / Kinder und Jugend

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwochs ganztägig geschlossen!

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)