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Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen
Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können finanzielle Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GBHG) beantragen. Beide Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Sie können das entsprechende Antragsformular beim Sozialamt der Gemeinde Swisttal erhalten oder anfordern. Dann schicken wir es Ihnen mit der Post zu. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Ãœber die Leistung entscheidet der
Landschaftsverband Rheinland
Landessozialamt
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln.
Wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen, schicken Sie ihn bitte unmittelbar dorthin.
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 2 - Soziale Leistungen / Senioren / Inklusion / Kinder und Jugend
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwochs ganztägig geschlossen!
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft