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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Schöffen

  • Schöffe (ehrenamtlicher Richter)

    Die Beteiligung von ehrenamtlichen Laienrichtern in der Strafjustiz stellt ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates dar. Die Laienrichter sollen als Vertreter des Volkes dazu beitragen, das Vertrauen des Volkes in die Justiz zu erhalten und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung zu fördern.

    Die ehrenamtlichen Richter in Strafsachen tragen die Bezeichnung „Schöffen" bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende die Bezeichnung „Jugendschöffen". Jugendschöffen sollen - über die allgemeinen Voraussetzungen der Schöffen hinaus – erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

    Schöffen kommen im Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie den Strafkammern der Landgerichte zum Einsatz. Sie üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden sie über Schuld und Strafe des Angeklagten.

    Alle 5 Jahre stellen die Gemeinden für die (Erwachsenen-) Schöffen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt.

    Eine Bewerbung für die Amtsperiode 2019 - 2023 ist nicht mehr möglich.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V.:

    Zuständig:

    Stabsstelle - Recht

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)