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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Amtliche Beglaubigungen

  • Die Gemeinde darf ausschließlich nach den §§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW amtlich beglaubigen:

    Abschriften und Kopien,

    wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift / Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch eine andere Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften / Kopien aus amtlichen Unterlagen ausschließlich anderen Behörden (z.B. dem Standesamt, Katasteramt, Grundbuchamt, Amtsgericht, Notar usw.) vorbehalten ist.

    Unterschriften,

    auf Schriftstücken, die einer Behörde oder einer sonstigen Stelle auf Grund einer Rechtsvorschrift mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen sind..
    Unterschriften ohne den dazugehörigen Text sind nicht beglaubigungsfähig. Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB, z.B. durch einen Notar, das Amtsgericht, den Standesbeamten usw.) bedürfen, werden von der Gemeinde nicht beglaubigt. Dies gilt auch für Unterschriften auf Erklärungen, die z.B. dem Grundbuchamt, Steuerbehörden usw. vorzulegen sind.

    Eidesstattliche Versicherungen,

    zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden von der Gemeinde entgegengenommen und beglaubigt, andere in keinem Falle. (s. auch Eidesstattliche Versicherungen).

    Notwendige Unterlagen:

    Originalschriftstück und Kopie,
    bei Unterschriftsbeglaubigungen persönliche Vorsprache und Ausweisvorlage

    Gebühren (in bar vor Erbringung der Dienstleistung zu entrichten):

    Beglaubigung einer Kopie pro DIN-A 4 Seite: 2,50 €
    Unterschriftsbeglaubigung: 1,50 €
    Anfertigung einer DIN-A-4-Kopie (bis 10 Seiten je Seite): 0,50 €
    Mehrkopien je Stück: 0,30 €
    DIN-A-3-Kopie (je Seite): 0,75 €

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)