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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Familienbuch

  • Was ist ein Familienbuch?

    Ein Familienbuch ist eine Urkunde in Karteiform, die in Deutschland seit 1958 bei einer Eheschließung automatisch angelegt wird.

    Unterbestimmten Voraussetzungen kann das Familienbuch auch auf Antrag angelegt werden (s. Familienbuch auf Antrag).

    Häufig wird das Familienbuch mit einem Stammbuch (Urkundensammlung) verwechselt, dass in der Regel im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern geführt wird.

    Wo erhalte ich das Familienbuch?

    Aufgrund des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (§ 77 Abs. 1 PStRG) werden die Familienbücher am Heiratsort des jeweiligen Standesamtes geführt.

    Ich kann den Aufbewahrungsort des Familienbuches nicht ermitteln!

    Auch das Standesamt hat hier manchmal Probleme, die damit zusammenhängen, dass bei häufigen Wohnungswechseln evtl. das Familienbuch nicht zum richtigen Ort weitergeleitet werden konnte.

    Hier hilft nur eine Rücksprache beim Standesamt des Wohnortes oder auch beim Standesamt des Heiratsortes.

    Unter welchem Kennzeichen wird das Familienbuch geführt?

    Sie kennen bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden den Begriff der "Registernummer".

    Dies trifft für das Familienbuch nicht zu. Das Familienbuch wird alphabetisch geführt.

    Es gelten folgende Kennzeichen:

    - Ehename
    - Geburtsname des anderen Ehegatten

    Beispiel:

    Herr Meier und Frau Schmitt haben geheiratet und führen den gemeinsamen Ehenamen Meier.

    Somit gilt das Kennzeichen:

    - Meier
    - Schmitt

    Geben Sie also bitte bei Familienbuchanforderungen das Kennzeichen an.

    Im genannten Beispiel wäre dies: Meier / Schmitt.

    Sie ersparen sich Rückfragen des Standesamtes und erhalten das Familienbuch schneller.

    Familienbuch auf Antrag

    Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland geheiratet haben, können Sie für diese Eheschließung die Anlegung eines Familienbuches beantragen.

    Für ausländische Staatsangehörige besteht nur dann die Möglichkeit, wenn beide Ehepartner die gleiche Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland vor dem Heimatkonsulat geheiratet haben.

    Dem Antrag sind je nach Sachlage viele Unterlagen beizulegen.

    Wir empfehlen daher vor Beantragung eines Familienbuches immer die Rücksprache beim Standesamt des Wohnsitzes.