Ab hier beginnt der Inhalt
Verfahrensablauf:
Die Gemeinde Swisttal ist im Rahmen der Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung eingestiegen.
Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ist der EnergyEffizienz GmbH aus Lampertheim der Zuschlag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Swisttal erteilt worden. Der Kommunale Wärmeplan wird gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie erstellt.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Konzept mit dem Ziel, realistische Trans-formationspfade für eine treibhausneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Sie betrachtet den Ist-Zustand der Gemeinde und stellt künftige potentielle Wärmeversorgungsstrukturen räumlich dar. Dabei wird sich an lokalen Gegebenheiten orientiert.
Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument. Damit entfaltet das Konzept keine rechtliche Außenwirkung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung fließen jedoch auf kommunaler Ebene in Entscheidungen mit ein. Eine Interaktion und Verzahnung zwischen der Wärmeplanung und der künftigen Bauleitplanung wird durch die gemeinsame kommunale Planungsebene und über definierte Planungsziele erreicht, so dass die Umsetzung klimaneutraler Wärmenetze in Baugebieten ermöglicht wird.
Vorzeitige öffentliche Beteiligung:
Nach § 7 Abs. 1 Bundes-Wärmeplanungsgesetz ist die Öffentlichkeit offiziell an dem Prozess Wärmeplanung zu beteiligen: „Die planungsverantwortliche Stelle beteiligt im Rahmen der Wärmeplanung nach Maßgabe des § 13 die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden.“
Daher wird ab dem 18.11.2024 für 14 Tage eine vorläufige Beteiligung durch einen Zwischen-bericht durchgeführt. Anregungen können bis zum 01.12.2024 eingebracht werden.
Der Zwischenbericht umfasst die vorläufigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse. Die darauffolgenden Arbeitsschritte der Erstellung von Zielszenarien sowie eines Maßnahmenkatalogs und einer Wärmewendestrategie befinden sich bislang noch in der Entwicklungs-phase. Nach Fertigstellung findet eine abschließende öffentliche Beteiligung statt.
Der Zwischenbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Swisttal wird auf der Webseite der Gemeinde unter dem Pfad https://www.o-sp.de/swisttal/frueh unter Planungs-konzepte im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Zwischenbericht elektronisch (E-Mail: Esther.Spielmanns@Swisttal.de) von jedermann abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverord-nung, teilt die Verwaltung der Gemeinde Swisttal Folgendes mit:
Die Gemeinde Swisttal beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverord-nung verarbeitet. Dabei wurden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.
Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hin-aus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Wider-spruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Gemeinde Swisttal zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).
Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Perso-nen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie:
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommu-nalrichtlinie_Technischer-Annex.pdf
Swisttal-Ludendorf, der 12.11.2024
Gemeinde Swisttal
gez.
(Kalkbrenner)
Bürgermeisterin
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft