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Sanierung der Kleinst-Schadstellen an Gemeindestraßen im gesamten Gemeindegebiet

Swisttal. Wie am 18. Juli berichtet, wurden durch das beauftragte Projektmanagement zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur im gesamten Gemeindegebiet eine Vielzahl verschiedener kleinerer Schäden der Straßen -Fahrbahn und Gehwege- in Folge der Flutkatastrophe identifiziert. Neben den eigenen Feststellungen durch das Tiefbauamt und das beauftragte Projektmanagement, wurden von den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Hinweise sowohl zu Schäden unmittelbar nach der Flut als auch zu Folgeschäden gegeben.

Durch das Projektmanagement wurde in einem weiteren Schritt die Ausschreibung für die Gewinnung eines Planerbüros durchgeführt. Nach erfolgreicher Ausschreibung konnte das Planungsbüro Tiefpakt aus Bonn beauftragt werden. Durch das Planungsbüro wurde in Zusammenarbeit mit dem Projektmanagement das Leistungsverzeichnis erstellt und Maßnahmen zusammengefasst sowie Lose gebildet. Die nach Ortsteilen gebildeten Lose konnten danach ausgeschrieben werden und das Ingenieurbüro Tiefpakt wird die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen kontrollieren. Die Schadstellensanierungen finden derzeit im gesamten Gemeindegebiet statt. Durch die Bildung verschiedener Lose, entsprechend dem Vergaberecht, haben sich verschiedene Firmen beworben, denen danach die Aufträge erteilt wurden. Die Unternehmen holen dazu die straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises ein und legen dementsprechend den Beginn der Sanierungsarbeiten fest.

Bei der Sanierung von Schadstellen sind Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der Fußgänger unvermeidbar. Aus der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis geht hervor, unter welchen Vorgaben der Verkehrsführung -welche Art von Sperrung, Ampelanlagen, Vorgaben zur Fußgängersicherung etc.- die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Angesichts der Menge der beantragten Verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgt die Erlaubnis durch den Rhein-Sieg-Kreis zum Teil sehr kurzfristig. Neben der Kurzfristigkeit ist auch die Verfügbarkeit der ausführenden Firmen von Belang – steht für die Baustelle im bewilligten Ausführungszeitraum das entsprechende Personal und die benötigten Maschinen zur Verfügung? Eine Vorankündigung jeder einzelnen Sanierung ist daher fast unmöglich.

Mit dieser Pressemitteilung möchte die Gemeindeverwaltung daher darauf aufmerksam machen, dass in nächster Zeit im gesamten Gemeindegebiet kurzfristige Beeinträchtigungen durch Schadstellensanierungen entstehen können. Diese betreffen meist die Bürgersteige, manchmal die Fahrbahn und selten ist auch mal eine Vollsperrung nötig. Die Pressestelle der Verwaltung informiert umgehend, sobald die benötigten Informationen wie Ausführungszeitraum und Art der Sperrung vorliegen.

Eine Liste der erfassten Flutschäden, welche im Rahmen der Kleinst-Schadstellensanierung behoben werden, wird in Kürze veröffentlicht.