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Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Geflüchteten im alten Grundschulgebäude in Odendorf

- Bericht zur Veranstaltung am 07. Oktober 2024

Odendorf. Nach Beschluss des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses aus seiner Sitzung am 18. September 2024 soll das bisherige Schulgebäude der Grundschule Odendorf zur vorübergehenden Unterbringung Geflüchteter genutzt werden. Am 07. Oktober 2024 fand dazu eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger statt. An der Informationsveranstaltung nahmen circa 120 Personen teil. In einem Vortrag informierte die Gemeindeverwaltung zu der geplanten vorübergehenden Unterbringung bis zum 15.02.2025 und beantwortete anschließend Fragen.

Zusammenfassung der Informationen der Veranstaltung:

Durch die Bezirksregierung Arnsberg werden den Kommunen nach dem sogenannten „Königssteiner Schlüssel“ Geflüchtete zur Unterbringung zugewiesen. Dies geschieht in Abhängigkeit der Einwohnerzahl und des Steueraufkommens der Bundesländer. Die Zahl der Geflüchteten ändert sich stetig und die Zuweisungen sind nicht langfristig planbar. Daher kann weder mit Sicherheit gesagt werden, wie viele Geflüchtete aufzunehmen sind, noch welche Geflüchteten erwartet werden können. Die Gemeinde Swisttal hat Geflüchtete in Privatwohnungen untergebracht sowie in gemeindeeigenen Flüchtlingsunterkünften. Einige der Flüchtlingsunterkünfte wurden in Folge der Flut unbewohnbar. Bis zum Beginn dieses Jahres ließen sich daher Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg zunächst weitgehend aussetzen. Durch die andauernden Sanierungsmaßnahmen dieser Unterkünfte fehlen Plätze zur Unterbringung. Für die Sanierungsarbeiten an den Unterkünften sind Ausschreibungen erforderlich, die zum Teil nicht im ersten Ausschreibungsversuch erfolgreich waren und dadurch zu Verzögerungen in der Herstellung führen. Derzeit wird beispielsweise die „Schützenstraße 14-16“ in Heimerzheim saniert, wodurch wieder bis zu 50 Unterkunftsplätze zur Unterbringung geschaffen werden. Ebenfalls werden in Morenhoven und Buschhoven Wohncontaineranlagen zur Unterbringung von insgesamt 150 Geflüchteten entstehen. Des Weiteren konnte eine Vereinbarung mit der Stadt Euskirchen zur befristeten Nutzung einer Wohncontaineranlage in Euskirchen getroffen werden. Auch hier können so vorübergehend Geflüchtete untergebracht werden. Zudem rief die Gemeindeverwaltung die Bevölkerung zum Anbieten von vermietbarem Wohnraum auf.

Da die Grundschule sowohl über Sanitäranlagen als auch eine Möglichkeit zur Selbstversorgung der Geflüchteten verfügt, eignet sich das Gebäude ohne größeren Ertüchtigungsaufwand als Flüchtlingsunterkunft. Duschen sind über zwei auf dem Schulhof aufgestellte Sanitärcontainer verfügbar. Durch den Baubetriebshof der Gemeinde werden die Räumlichkeiten zur Unterbringung der Geflüchteten sukzessiv nach Bedarf hergerichtet. Zur Unterbringung eignen sich Souterrain sowie Erdgeschoss des rückwärtigen Neubaus. Die benötigten Ausstattungsgegenstände wie Betten und Spinde werden nach Bedarf in den Räumlichkeiten aufgestellt und im Anschluss in anderen Unterkünften weitergenutzt.

Betreut werden die Geflüchteten im Rahmen der Integrationsarbeit der hauptamtlichen Integrationsbeauftragten der Gemeinde Swisttal, Sozialarbeitern, ehrenamtlichen Initiativen -beispielsweise dem „Runden Tisch Integration“- sowie dem Fachgebiet Soziales der Gemeindeverwaltung. Kontrollen finden durch den Ordnungsaußendienst statt, wobei zusätzlich ein enger Austausch mit dem Bezirks- und Wachdienst der Polizei gewährleistet ist. Sofern sich hierfür ein Bedarf bei größerer Auslastung zeigt, wird ebenfalls der Einsatz eines Sicherheitsdienstes in Aussicht gestellt.

In der Grundschule können maximal rund 100 Geflüchtete untergebracht werden. Die tatsächliche Zahl der untergebrachten Geflüchteten richtet sich nach den unvorhersagbaren Zuweisungen. Gemäß Beschluss des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses wird die Grundschule befristet bis zum 15. Februar 2025 vorübergehend zur Unterbringung Geflüchteter genutzt. Das weitere Vorgehen beim Abriss des bisherigen Schulgebäudes und somit des Neubaus wird durch die Unterbringung nicht verzögert.

Unter diesem Link ist die vorgetragene Präsentation einsehbar: