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Ausweisdokumente rechtzeitig beantragen

-Nach den Sommerferien ist vor den Herbstferien -

Planen Sie in den Herbstferien zu verreisen?

Die Gemeinde Swisttal empfiehlt, sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise zu vergewissern, ob Reisepass oder Personalausweis noch gültig sind oder neu ausgestellt werden müssen da eine Verlängerung von Pass- und Ausweispapieren nicht möglich ist.

Insbesondere vor den Ferien steigt das Antragsaufkommen bei der Bundesdruckerei in Berlin, wodurch mit längeren Wartezeiten von mindestens drei bis vier Wochen zu rechnen ist. In besonders eilbedürftigen Fällen kann gegen eine erhöhte Gebühr ein Express-Reisepass beantragt werden, welcher innerhalb von fünf Werktagen von der Bundesdruckerei ausgestellt wird.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Kinder bereits ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Seit Januar 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden -anders als der bisherige Kinderreisepass- nicht vor Ort im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt. Die übliche Bearbeitungsdauer beträgt zwischen vier und sechs Wochen.

Für die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten werden neben dem jeweils abgelaufenen Dokument auch ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Dieses kann mitgebracht oder im Rathaus mit dem Selbstbedienungsterminal erstellt werden. Die mit dem Selbstbedienungsterminal erstellten Bilder werden nicht ausgedruckt und können nur für die Beantragung der Ausweisdokumente verwendet werden; ein Ausdruck oder eine Mitgabe ist nicht möglich. Die Nutzungsgebühr von 10,00 Euro wird zusätzlich zu der entsprechenden Gebühr des Ausweisdokuments vor Ort entrichtet.

Die Antragstellung muss in allen Fällen persönlich erfolgen. Bei der Antragstellung von Ausweisdokumenten für Kinder ist es notwendig, dass entweder beide sorgeberechtigten Elternteile oder ein Elternteil mit der Vollmacht des anderen Elternteils gemeinsam mit dem Kind zur Beantragung erscheint. Eine Antragstellung in Abwesenheit des Kindes ist nicht möglich.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, Termine auf der Website der Gemeinde Swisttal unter der Rubrik „Termine Bürgerbüro“ selbst gebucht werden. Bei Fragen erreichen Sie das Bürgerbüro per E-Mail unter buergerbuero@swisttal.de oder telefonisch unter 02255 / 309 320.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin, dessen Homepage unter www.auswaertiges-amt.de zu finden ist.