Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Online-Services der Kreisverwaltung

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz geht bei uns online

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Hinter dem sperrigen Begriff „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ verbirgt sich eine ganz wichtige vorbeugende Schutzmaßnahme für die eigene Gesundheit und die unserer Mitmenschen: Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, muss sich über die mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten informieren, bevor eine Tätigkeit in diesem Bereich beginnt. Das betrifft beispielsweise alle, die in der Gastronomie arbeiten.

Die zukünftige Servicekraft, die angehende Köchin oder der neue Koch sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, an einer Belehrung teilzunehmen. Die Teilnahme wird bestätigt, und dann kann der neue Job starten.

Als besonderen Service bietet der Rhein-Sieg-Kreis an, diese Belehrung online und bequem von zu Hause aus zu verfolgen. Das ist unter www.rhein-sieg-kreis.de/online-belehrung möglich.

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung wird ein Konto bei der BundID benötigt. Hier ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend.
 

Kontakt

Antonius Nolden
02241 133287

Verantwortlich

Rita Lorenz (Pressereferentin)
02241 132966

 

Schnellzugriff

Webseite der Pressemeldung

Herausgeber

Wenn Sie unsere Medieninformationen abbestellen möchten, klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link:
https://www.rhein-sieg-kreis.de/newsletter.php?edit=598df40ae002985569fb589ca5a92f85

Sollten Sie den Link nicht aktivieren können, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Medieninformationen abbestellen“ an pressestelle@rhein-sieg-kreis.de.

Datenschutzerklärung