Ab hier beginnt der Inhalt
Die Bewertung des Grundbesitzes, welche die Grundlage der Berechnung der Grundsteuer bildet, ist veraltet. Aus diesem Grunde wurde durch das Bundesverfassungsgericht eine Besteuerung anhand aktualisierter Werte gefordert, welche ab 2025 gültig sein wird. Diese Reform der Grundsteuer befindet sich derzeit in der Vorbereitung, wobei die vom Bund beschlossenen Reformgesetze in NRW gelten.
Im Zuge der Grundsteuerreform ergeben sich verschiedene Fragestellungen, welche durch den Städte- und Gemeindebund sowie die Finanzverwaltung NRW beantwortet wurden. Die Gemeindeverwaltung Swisttal möchte auf dieses Angebot aufmerksam machen:
Hier geht es zum Antwortkatalog des Städte- und Gemeindebunds
Hier finden Sie weiterführende Erläuterungen der Finanzverwaltung NRW
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft