Ab hier beginnt der Inhalt
Gemäß § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16.12.2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1072) in Kraft getreten am 01. Juni 2022 durch Bekanntmachung vom 07. März 2022 (GV NRW. S. 286), i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Swisttal vom 12.01.2015, liegt in der Zeit vom
13.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024
die Liste der auf das Jahr 2024 bezogenen Angaben der Bürgermeisterin, ihres Stellvertreters, ihrer Stellvertreterin, der Mitglieder der Organe und Ausschüsse, der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Swisttal über
im Rathaus der Gemeinde Swisttal, Rathausstr. 115, Infozentrale, 53913 Swisttal, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. Änderungen im Zusammenhang mit den erteilten Auskünften sind der Gemeindeverwaltung durch die Auskunftspflichtigen mitzuteilen.
Die Angaben der Auskunftspflichtigen werden auch über den Auslegungszeitraum hinaus während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Swisttal, Rathausstr. 115 b, Fachbereich I/1, 53913 Swisttal, dauerhaft zur Einsichtnahme für Interessierte bereitgehalten.
Die Angaben sind zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Swisttal (www.swisttal.de - Rubrik: Politik/Korruptionsbekämpfung) abrufbar.
Hinweis gemäß § 27a VwVfG:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Swisttal (www.swisttal.de - Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen) abrufbar.
Swisttal, 29.04.2024
(Kalkbrenner)
Bürgermeisterin
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft