Ab hier beginnt der Inhalt
Ollheim. Durch das zuständige Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises wurde angeordnet, die Beschilderung an der „Breite Str.“ so zu verändern, dass bereits vor dem Einfahren das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit der Ausnahme „landwirtschaftlicher Verkehr frei (in 100 m)“ erkennbar ist.
Die „Breite Str.“ führt durch Ollheim als Kreisstraße K9 in Richtung Dom-Esch. Unmittelbar vor dem Ortsausgang geht linksseitig die „Breite Str.“ als Gemeindestraße ab; die „Breite Str.“ teilt sich also in die „Breite Str.“ als Gemeindestraße und die „Breite Str.“ als Kreisstraße K9 Richtung Dom-Esch. Die Gemeindestraße mündet wiederum in einen Wirtschaftsweg mit Durchfahrtsverbot, welcher ausschließlich durch den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden darf.
Leider kommt es wohl dennoch vor, dass Nichtortskundige mit dem Auto einfahren und dann vor dem Schild am Ende der Gemeindestraße bzw. zu Beginn des Wirtschaftsweges entweder mühsam drehen müssen oder verbotenerweise die Fahrt auf dem durchfahrtsbeschränkten Wirtschaftsweg fortsetzen. Durch die neue Beschilderung, welche die Autofahrer bereits zu Beginn der Gemeindestraße auf die Durchfahrtsbeschränkung hinweist, sollen diese Szenarien bald der Vergangenheit angehören.
Das Straßenverkehrsamt begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine Verbesserung der Verkehrssituation in der „Breite Str.“ notwendig war. Gleichzeitig werden damit auch die Privatgrundstücke vor Flur-/Sachbeschädigung geschützt. Daher war es zwingend notwendig, das Verbot mit einem Vorankündiger bereits im Mündungsbereich kenntlich zu machen.
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft