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Swisttal. Der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss berät in seiner Sitzung am 10.04.2024 über die verschiedenen Varianten zur hydraulischen Kanalsanierung und Starkregenvorsorge der Vorgebirgsstraße. Am 01.03.2023 beschloss der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss bezüglich der hydraulischen Kanalsanierung Vorgebirgsstraße eine erweiterte Betrachtung. In der Sitzung vom 18.10.2023 wurde dem Ausschuss das Ergebnis der erweiterten Betrachtung und das Konzept für die Kanalsanierung Vorgebirgsstraße sowie das Planungskonzept zur Neumodellierung der Straßenoberflächen zur oberflächlichen Ableitung von Starkregen vorgestellt.
Das Konzept wurde Anfang März 2024 in einer Anlieger- und Bürgerversammlung öffentlich vorgestellt und das Meinungsbild der Anwesenden zur Neuordnung/Aufteilung des Straßenraumes abgefragt. Dieses lautet:
Eine Reduzierung der Gehwegbreiten zugunsten des Fahrzeugverkehrs oder als Folge der Rampensteinbreiten in den Einfahrtsbereichen ist nicht erwünscht.
Wünschenswert ist eine deutliche Verbreiterung der Gehwege und eine klare Barriere in Form eines Hochbordes zwischen Fahrbahn und Gehweg.
Die Verbreiterung der Gehwege soll vorzugsweise durch eine Verengung der Fahrbahn auf eine Fahrspur in der Teilstrecke erfolgen, in der ein Begegnungsverkehr PKW/Bus oder PKW/LKW gem. den Vorschriften ohnehin nicht möglich ist.
Sofern vorstehend genannte Fahrbahnverengung nicht möglich ist, soll alternativ die Anordnung einer Einbahnstraße auf der Teilstrecke zwischen den Einmündungen Bachstraße und Centweg geprüft werden.
Die vorgebrachten Punkte wurden vom planenden Ingenieurbüro SMS aufgenommen. In der Ausschusssitzung wird das Ingenieurbüro die Lösungsvarianten zur Neuordnung/Aufteilung des Straßenraumes Vorgebirgsstraße in der Teilstrecke zwischen der Bachstraße und dem Centweg zur Beratung und Beschlussfassung vorstellen. Weiterhin ist die Beschlussfassung über die Ausführung der Planung zum Straßen- und Kanalbau vorgesehen.
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