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Schulersatzstandort in Containerbauweise für die Grundschule Odendorf

-Sachstand der baulichen Maßnahme-

Swisttal. Der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss sowie der Schulausschuss werden in ihren Februarsitzungen zum Sachstand des Schulersatzstandortes für die Grundschule Odendorf „Schule am Zehnthof“ informiert.

Wie dem Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss bereits zu seiner Sitzung am 18.10.2023 mitgeteilt wurde, musste das Gelände, welches als Verdachtsfläche eingestuft war, im Vorfeld auf Kampfmittel untersucht werden. Hierzu wurden Anfang Oktober vorbereitende Maßnahmen nach Abstimmung mit der Bezirksregierung vorgenommen. Die Kampfmitteluntersuchung fand unmittelbar danach statt. Obwohl das Gelände im Vorfeld gereinigt und bis auf gewachsenen Boden abgeschoben wurde, konnte keine Freigabe seitens des Kampfmittelräumdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt werden. Der Grund waren Störfelder, die nicht weiter benannt werden konnten. Um eine Lösung zu finden, suchte die Gemeindeverwaltung immer wieder den Dialog mit der Bezirksregierung. Schließlich wurde die Möglichkeit eingeräumt, die anstehenden Arbeiten für den Bodenaushub durch eine fachkundige Person nach § 20 Sprengstoffgesetz begleiten zu lassen. Hierzu konnte kurzfristig eine Fachfirma gewonnen werden. Nach weiteren zwei Anläufen erhielt die Gemeinde Anfang Januar die erforderliche Bescheinigung zur Freigabe des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf. Einen Kampfmittelfund gab es nicht. Es wurden lediglich Müll, in Form von metallischen Gegenständen in den oberen Bodenschichten gefunden, die Grund für die Störfelder gewesen sein können. Die Tiefbauarbeiten konnten nach Erteilung der Freigabe durch die Bezirksregierung fortgesetzt werden. Die vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung des Untergrunds für die Containeranlage können voraussichtlich in Kürze abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die anstehenden Bauarbeiten sowie die geplante Nutzung des Geländes als Schulstandort war eine Untersuchung aus Sicherheitsgründen unerlässlich.

 

Im Auftrag des Containerbauers sind auch Planungsleistungen enthalten. Diese Planungsleistungen beinhalten, dass die mit der Schule abgestimmten, ausgeschriebenen und beauftragten Planungsvorgaben sowie Montage- und Anschlusspunkte, mittels Ausführungsplänen, Leitungsplänen sowie weiteren Werks- und Montageplänen, seitens des beauftragten Unternehmens, belegt und den beauftragten Fachplanern sowie der Verwaltung zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden.

Weil es sich beim Containerbau nicht um einen Individualbau, sondern um eine typisierte, firmeneigene Bauweise handelt, müssen die Unternehmen die vorgegebene Planung, unter Einhaltung ausgeschriebener Mindeststandards gemäß den Anforderungen der Baugenehmigung, den abgestimmten Nutzerbedarfen, des Brand- und Arbeitsschutzes u.a. auf ihre eigenen Produktionsstandards anpassen.

Das beauftragte Unternehmen hat einige Änderungsvorschläge eingereicht. Anhand der bislang vorgelegten Planungen konnte die Firma für den ersten Arbeitsschritt, der sogenannten „Ausführungsplanung des Containerbauers“, jedoch noch keine vollständige Freigabe bzw. nur eine Freigabe unter Auflagen der Fachplanung erzielen. Die Änderungsvorschläge berücksichtigten nicht die Vorgaben der Baugenehmigung sowie des Brand- und Arbeitsschutzes und entsprachen nicht mehr den im Vorfeld abgestimmten Nutzerwünschen zur Anschlussplanung in den Klassenräumen und Räumen der OGS. Die erteilten Auflagen werden im Zuge des zweiten Arbeitsschrittes der sogenannten „Werks- und Montageplanung“ nun erneut geprüft werden.

Aufgrund der erläuterten Sachverhalte befindet sich der Bau des Schulinterims in Verzug. Ein Liefertermin wird jedoch in Kürze festgelegt werden. Die garantierte Fertigstellung bis zu den Osterferien kann durch den Containerbauer jedoch nicht mehr eingehalten werden. Die Schule wurde bereits durch die Verwaltung informiert.

Derzeit wird ein neuer, verbindlicher Zeitplan erarbeitet, der als Maßgabe für die in den kommenden Monaten folgende bauliche Umsetzung der Containeranlage dienen wird. Die Verwaltung arbeitet mit Priorität daran, einen Umzugstermin in den Sommerferien zu ermöglichen. Sobald die Zeitplanung aktualisiert wurde, werden der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss über die Planungs- und Bautätigkeiten und der Schulausschuss über den neuen Umzugstermin der Grundschule Odendorf in das Interim informiert.