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Kommunale Wärmeplanung

-Start des Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen-

Swisttal. In den Februarsitzungen des Planungs- und Verkehrsausschusses sowie des Klima- und Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschusses werden die Ausschüsse zur kommunalen Wärmeplanung informiert. Durch die Gemeindeverwaltung wurde die kommunale Wärmeplanung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Angriff genommen.

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wärmeplanungsgesetz beschlossen, das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Grundsätzlich wird durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) der Rechtsrahmen für die kommunale Wärmewende geschaffen. Basierend auf dem Bundesgesetz erfolgt die Umsetzung auf Ebene der Länder, die voraussichtlich die verpflichtende Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird.

Das Bundesgesetz beinhaltet einheitliche und grundlegende Anforderungen an den Ablauf der Wärmeplanung sowie den Inhalt und die Methodik.

Die kommunale Wärmewende wird durch das Planungsinstrument der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) vorangetrieben, die eine langfristige Gestaltung der klimaneutralen Wärmeversorgung darstellt. Sie spiegelt den Ist-Zustand der Kommune wider und stellt künftige potentielle Wärmeversorgungsstrukturen und -nachfragen räumlich dar. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende kommunale Wärmebedarf ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Die KWP beschreibt außerdem einen realistischen Transformationspfad, der sich an lokalen Gegebenheiten orientiert und schafft die Grundlage für Planung und Umsetzung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen auf Basis von Erneuerbaren Energien sowie nicht vermeidbarer Abwärme. Die Darstellung erfolgt auf Kartenebene und vermittelt dadurch ein räumliches Bild einer potentiellen klimaneutralen Wärmeversorgung. Damit ist die KWP ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele und der Klimaneutralität, zu der sich die Gemeinde Swisttal durch Beschluss des Rates bis zum Jahr 2045 verpflichtet hat.

Da es sich bei der KWP um ein rein informelles und strategisches Planungsinstrument handelt, entfaltet sie keine rechtliche Außenwirkung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung fließen auf kommunaler Ebene auch in weitere Entscheidungen ein. So wird die KWP der Gemeinde Swisttal bei der Aufstellung von Bauleitplänen Berücksichtigung finden, da eine enge Abstimmung zwischen Wärme- und Bauleitplanung entscheidend für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ist. Eine Interaktion und Verzahnung zwischen der Wärmeplanung und der künftigen Bauleitplanung wird durch die gemeinsame kommunale Planungsebene und über Planungsziele erreicht, so dass auch die Umsetzung klimaneutraler Wärmenetze in Bauleitplangebieten ermöglicht wird.

Die Gemeindeverwaltung hat vor dem Hintergrund, dass die KWP laut dem zwischenzeitlich geltenden Wärmeplanungsgesetz für Kommunen unter 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 umgesetzt werden muss, im März 2023 einen Förderantrag zur Erarbeitung der Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt. Der Zuwendungsbescheid mit einer Förderquote von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten liegt seit dem 14.08.2023 vor.

Am 20.12.2023 hat die Verwaltung das Vergabeverfahren im Wege einer öffentlichen Ausschreibung bekanntgemacht. Die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung ist eng auf die Vorgaben des Gesetzes abgestimmt. Die Angebotsfrist endete am 31.01.2024. Das Projekt wird im Frühjahr mit der ersten Erarbeitungsphase der Bestandsaufnahme starten und schrittweise die weiteren Bausteine erarbeiten. Die gesamte Projektlaufzeit kann aktuell nicht konkret definiert werden, da auch Beteiligungsprozesse der Öffentlichkeit, der relevanten Akteure der Energiewirtschaft und der kontinuierliche und enge Abstimmungsbedarf zwischen der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro Einfluss auf die Zeitplanung nehmen.

Mit der Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung in 2024/2025 wird in der Gemeinde Swisttal deutlich vor der gesetzlichen Bindefrist für Kommunen dieser Größenordnung ein Signal gesetzt, mit welcher Wärmeversorgung Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger lokal rechnen können. Die Gemeinde agiert im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit nach Maßgabe und Zielrichtung des Gesetzes und verfolgt zudem konsequent den Weg, im Segment der klimaorientierten Wärmeversorgung Perspektiven aufzuzeigen und den langfristigen Umbau der Wärmeinfrastruktur auf lokaler Ebene voranzutreiben.