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Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt personellen Mehrbedarf der Gemeinde Swisttal im Rahmen des Wiederaufbaus mit 450.000 Euro

Die Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche Mittel zur Verfügung, um personellen Mehrbedarf zur Bewältigung der Flut zu stemmen.

Swisttal. Wie das Ministerium für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung in dieser Woche mitteilte, stellt die Landesregierung für 2024 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die besonders von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Kommunen zur Verfügung. Die zusätzlichen Finanzmittel dienen dazu, Personalmehrbedarfe zu decken, die durch die Naturkatastrophe entstanden sind. Dazu zählen unter anderem die „Beschäftigung von zusätzlichem Personal für planerische und baurechtliche Aufgaben“. In der Gemeindeverwaltung Swisttal wurde in diesem Sinne die Stabstelle Wiederaufbau geschaffen, welche zurzeit drei Mitarbeiter hat.

Bereits kurz nach der Flut war Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau- und Digitalisierung mehrmals in Swisttal vor Ort und setzte sich für die Projekte des Wiederaufbaus ein. Ziel der Besuche und Gespräche der Minsterin war es, sich ein Bild von der Katastrophe zu machen und den Wiederaufbau in den betroffenen Kommunen mit Priorität voranzutreiben.

Bereits in den ersten Gesprächen wurde von Seiten Bürgermeisterin Kalkbrenners darauf hingewiesen, dass die Vielzahl an Aufgaben ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen wären: „Aus diesem Grunde bin ich ganz besonders dankbar, dass wir nun die Förderung für die betreffenden Stellen erhalten haben.“ sagte Bürgermeisterin Kalkbrenner. Schon frühzeitig war Bürgermeisterin Kalkbrenner an den Personalausschuss und anschließend an den Rat der Gemeinde Swisttal herangetreten, um die entsprechenden Stellen kurzfristig schaffen und den Wiederaufbau ohne Verzögerung angehen zu können. Die Bescheide werden Anfang kommenden Jahres erlassen, da es sich um Mittel des Haushaltsjahres 2024 handelt. Die Gemeinde Swisttal erhält 450.000 Euro, um die finanziellen Personalmehrbelastungen der Flutkatastrophe 2021 auszugleichen.