Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Umsetzung der Maßnahme „Hochwasserschutz und Renaturierung des „Bächelchens“ in Miel“

Anfang 2024 beginnen die Maßnahmen zur Umgestaltung des „Bächelchens“ im Park hinter dem Mieler Bürgerhaus.

Der lila Pfeil zeigt die geplante Verlagerung des Bächelchens, die rotbraune Linie stellt die geplante Verwallung dar. Die Darstellung ist beispielhaft und nicht maßstabsgetreu.

Miel. Anfang 2024 beginnen die Maßnahmen zur Umgestaltung des „Bächelchens“ im Park hinter dem Mieler Bürgerhaus. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende April 2024; der Park ist in dieser Zeit gesperrt. Durch die Maßnahmen soll eine Überflutung von privaten Grundstücken durch Hochwasserereignisse des parallel des „Bächelchens“ fließenden Jungbachs verhindert werden.

Die Gemeinde Swisttal beabsichtigt neben der Verlegung der Einmündungsstelle des „Bächelchens“ in den Jungbach das vorhandene, begradigte Gewässer „Bächelchen“ auf der Grundlage einer Gewässerrenaturierungsmaßnahme in die westlich angrenzenden Wiesen (Mieler Park) zu verlagern.

Hierdurch wird eine ökologische Verbesserung unter Berücksichtigung der „Blauen Richtlinie“ –„Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen- erzielt und der Park als Erholungsgebiet aufgewertet. Gleichzeitig soll ein Umfließen der Hochwasser-Verwallung verhindert werden. Weiterhin ist im Zuge der Renaturierung vorgesehen, eine Hochwasserschutz-Verwallung für die Anlieger des „Bächelchens“ bzw. des Jungbachs im Bereich des Küpperwegs zu errichten. Der Damm soll im Bereich der alten Gewässertrasse des „Bächelchens“ angelegt werden.