Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Quarzsand- und Quarzkiestagebau Rheinbach-Flerzheim

Morenhoven/Buschhoven. Der Quarzsand- und Quarzkiestagebau Rheinbach-Flerzheim liegt südlich/südöstlich der Ortslagen Morenhoven und Buschhoven. Da Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit der Böschungen bestanden, wurden vorbeiführende Wirtschaftswege auf Gemeindegebiet gesperrt. Die Sperrung bleibt bis zur Sicherstellung der Standsicherheit bestehen.

Auf Verlangen der örtlich für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg wurden durch den Betreiber des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus Rheinbach-Flerzheim Unterlagen zur Beurteilung der Standsicherheit der nordwestlichen/westlichen Böschung vorgelegt. Nach Auswertung der Unterlagen war erkennbar, dass der Böschungsabschnitt die einzuhaltenden Sicherheiten nicht erfüllt.

Aufgrund dessen ordnete die Bezirksregierung Arnsberg an, dass vom Betreiber bis zum 01.12.2022 geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Böschung im Bereich der Gashochdruckleitung und des unmittelbar angrenzenden Weges durchgeführt werden. Für den sonstigen Böschungsbereich wurde angeordnet, dass die Standsicherheit bis zum 01.12.2024 zu gewährleisten ist.

Am 10.07.2023 legte der Betreiber des Tagebaus Rheinbach-Flerzheim der Bezirksregierung Arnsberg eine Stellungnahme vor. Laut der Stellungnahme seien noch Restarbeiten notwendig, da Fremdböden als Füllmaterial der Böschung nicht in ausreichender Menge zur Verfügung standen. Daher sei es nicht möglich gewesen, die Vorschüttung in der Nordwestecke des Tagebaus nicht bis zum Jahreswechsel 2022/2023 fertigzustellen. Nach Aussage des Betreibers sei der Abschnitt jedoch hinreichend stabilisiert, sodass beim potentiellen Abrutschen der Böschung die sogenannten Gleitkörper nicht über die Betriebsgrenze hinaus und bis zur Gasleitung reichen können. Eine Gefahr für öffentliche Schutzgüter bestehe nicht.

Grundsätzlich gilt, dass die vorliegenden Stellungnahmen des Betreibers zur Standsicherheit der Böschungen lediglich die rechnerische Standsicherheit beurteilen. Gemäß einer Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW kann die letztendliche Standsicherheit erst anhand von Bodenproben aus den Schuttkörpern und weiteren Feldversuchen nachgewiesen werden. Daher ist durch den Betreiber des Tagebaus ein Abschlussbetriebsplan zu erstellen, in welchem zudem die neuen Endböschungen dargestellt werden. Dieser Abschlussbetriebsplan wird dem Geologischen Dienst NRW zur Stellungnahme übersandt.

Aufgrund der aktuell schwierigen Beschaffungslage für geeignetes Füllmaterial zur Sicherung der Böschungen ist derzeit nicht absehbar, wann die Böschungen fertiggestellt werden können. Da ein Schadensereignis bis zur Fertigstellung der Endböschung nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt die durch die Gemeinde veranlasste Sperrung des betroffenen Feldweges bis zur Fertigstellung bestehen.