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Gemeinde Swisttal startet in die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung

Erste frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) und des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung.

Für die innerhalb des Gemeindegebietes befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die das entsprechende Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) aufweisen, wurden strategische Lärmkarten vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) ausgefertigt.

Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Stufe sind in der Regel nicht vergleichbar, da zwischenzeitlich eine europäische Harmonisierung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (durch CNOSSOS-EU) erfolgte und alle Lärmkarten für die 4. Stufe neu berechnet wurden. Die lokale Lärmsituation hat sich hierdurch geändert.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Minderung von Lärmbelastung, insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belastende Auswirkungen vorliegen. Das subjektive Lärmempfinden ist individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt und eine Bewertung der Situation allein auf Grundlage von Verkehrszählungen sowie Berechnungen mitunter nicht ausreichend, um alle relevanten Lärmschwerpunkte zu identifizieren. Im Lärmaktionsplan werden die Belastungen durch Umgebungslärm dargestellt und Maßnahmen zur Lärmminderung aufgezeigt.

Die Gemeinde möchte gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ermitteln, welche Gebiete als ruhig wahrgenommen und welche Orte zur Erholung aufgesucht werden. Die Gebiete müssen dabei nicht im wörtlichen Sinne ruhig sein, sondern als Rückzugsort geschätzt werden. Es wird um Ihre Mithilfe gebeten, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Übermitteln Sie der Gemeinde beispielsweise Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) erfolgt die Mitwirkung der Öffentlichkeits-beteiligung in zwei Phasen. Grundlage für die laufende erste Phase sind die Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung, darauf aufbauend wird im Nachgang ein Vorentwurf für einen Lärmaktionsplan (Stufe 4) erarbeitet.

Erste frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit

Im Zeitraum vom

20. November 2023

bis einschließlich zum 20. Dezember 2023

können sich die Bürgerinnen und Bürger über die bisherigen Ergebnisse informieren und sich selbst beteiligen. Beispielsweise können Anregungen und Ideen zum Thema Lärm über den „Lärmdetektiv“

www.lärmdetektiv.de/swisttal

eingebracht werden.

Der Lärmdetektiv ist eine onlinebasierte, interaktive Karte, in der Lärmprobleme direkt verortet und beschrieben werden können. Alle Meldungen werden gesammelt, ausgewertet und fließen in die weitere Bearbeitung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) ein.

Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess „Lärmdetektiv Swisttal“ werden ab dem 20. November 2023 unter der vorgenannten Internetseite bereitgestellt.

Die bisherigen Informationen werden außerdem im Rathaus der Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich ausgelegt und können dort während der Dienststunden des Fachgebietes III/1 -Gemeindeentwicklung-  montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten unter der Telefonnummer (02255) 309-619 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Weiterhin können Sie Anregungen und Hinweise elektronisch (E-Mail: Dirk.Braun@Swisttal.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, beispielsweise schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Swisttal (Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, Fachbereich III/1 -Gemeindeentwicklung-, Zimmer Nr. 35 im ersten Obergeschoss) abgeben. Für Fragen wenden Sie sich gerne unter der Tel.-Nr.: (02255) 309 610 an den zuständigen Ansprechpartner.

Wie geht es weiter?

Nach Durchführung der ersten frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit werden die eingegangenen Anregungen ausgewertet und bei der Erstellung des Vorentwurfs des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Nach Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien erfolgt in einer zweiten Phase erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Verfahren ist bis spätestens zum 18. Juli 2024 abzuschließen.

Allgemeine Hinweise:

Im Lärmaktionsplan sind keine verpflichtenden einzuhaltende Grenzwerte festgeschrieben. Daraus folgt u.a., dass seitens der Bürgerschaft in der Regel keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahme abgeleitet werden können.

Zur Unterstützung der Mitwirkung ist beabsichtigt den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der ersten frühzeitigen Mitwirkungsphase ein Rederecht im Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde einzuräumen. Diesbezüglich wird um Beachtung der Tagesordnung des jeweiligen Planungs- und Verkehrsausschusses gebeten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Rahmen des Planverfahrens übermittelten Daten und Informationen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert.

Swisttal-Ludendorf, den 06.11.2023

(Kalkbrenner)

Bürgermeisterin