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Kinderreisepass wird Anfang 2024 abgeschafft

Der Kinderreisepass ist ein Auslaufmodell: Der Bundestag hat seine Abschaffung zum 1. Januar 2024 beschlossen. Was sind die Gründe dafür? Und worauf müssen Eltern jetzt achten?

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Als Gründe nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden.

Längere Bearbeitungsdauer

Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden.

Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen.

Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Die Kosten hierfür belaufen sich wie folgt:

Personalausweis (bis 24 Jahre) EUR 22,80
Reisepass (bis 24 Jahre) EUR 37,50 (ggf. zzgl. EUR 32,00 für Expresslieferung)

Wer ein neues Ausweisdokument für sein Kind beantragen möchte, kann einen Termin im Bürgerbüro ausmachen und diesen selbstständig über die Website der Gemeinde Swisttal und dem Button „Termine Bürgerbüro“ online buchen.