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Halteverbot am Ortsausgang Morenhoven

Pressemitteilung der Gemeinde Swisttal

Morenhoven. Nach einer Prüfung der Parksituation durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises am Ortsein- bzw. -ausgang Morenhoven Richtung B56 wurde ortsauswärts ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Die Parksituation wurde zunächst Ende Mai 2023 überprüft. Dabei stellte das Straßenverkehrsamt relevante Sichtbehinderungen im Bereich des Ortsausgangs fest. So wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Errichtung eines absoluten Halteverbots erteilt, welches ortsauswärts von der Einmündung „Hohner Weg“ bis zum Ortsschild gilt. Die Beschilderung erfolgte durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW Ende Juni; die Einhaltung des Halteverbots erfolgt im Rahmen der Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch die Gemeinde Swisttal. Der Planungs- und Verkehrsausschuss wurde hierüber in Kenntnis gesetzt.