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Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung in Swisttal-Morenhoven am 26. Oktober 2023

Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung in Swisttal-Morenhoven (hinterer Bereich der Buswendeschleife) am Donnerstag, den 26. Oktober 2023, 18:00 Uhr im Bürgerhaus Morenhoven

- Hinweis: Bei dieser Mitteilung handelt es sich um eine aktualisierte Fassung, da ursprünglich ein anderes Datum vorgesehen war. -

 

Swisttal. Der Rat der Gemeinde Swisttal hat in seiner Sitzung am 19. September 2023 zu dringend benötigten Unterkünften zur dezentralen Aufnahme  von geflüchteten Menschen Beschlüsse gefasst.

So ist im Ortsteil Morenhoven im hinteren Bereich der Buswendeschleife die Errichtung einer Containeranlage für ca. 75 Personen vorgesehen. Hierzu findet am 26. Oktober 2023, 18:00 Uhr im Bürgerhaus Morenhoven eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger statt.

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen, die der Gemeinde entsprechend dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen werden, erfordert die Schaffung der notwendigen räumlichen Kapazitäten in den einzelnen Ortschaften der Gemeinde, damit die Inanspruchnahme von Dorfhäusern und Turnhallen vermieden wird.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beratungsvorlagen waren der Gemeinde 397 Personen durch die Bezirksregierung zugewiesen und untergebracht. Die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde umfasste insgesamt 605 Personen. Aufgrund der Flutkatastrophe und dem damit verbundenen Verlust von Übergangswohnheimen, wurden der Gemeinde für einen begrenzten Zeitraum nur in geringem Umfang geflüchtete Menschen zugewiesen. Ab 2024 werden der Gemeinde wieder vermehrt Geflüchtete zugewiesen.

Für die Errichtung der vom Rat beschlossenen und erworbenen Containeranlage, die noch in zwei einzelne Anlagen für jeweils ca. 75 Personen zu trennen ist, wurden im Vorfeld ca. 30 Flächen im gesamten Gemeindegebiet, unabhängig von Eigentumsverhältnissen untersucht. Hiervon wurden sieben Flächen konkret für eine weitere vertiefende Untersuchung hinsichtlich Ankaufs oder Anpachtung und den damit verbundenen finanziellen Anforderungen und haushalterischen Möglichkeiten den Ratsgremien und dem Rat vorgeschlagen. Die Beratung war aufgrund des finanziellen Vorgehens zu Ankauf oder Anpachtung, der Nennung von Eigentumsverhältnissen und dem Sachstand der Grundstücksverhandlungen, in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen. Weiterhin beschloss der Rat, da auch mit weiteren Zuweisungen geflüchteter Menschen zu rechnen ist, potentielle Unterbringungsstandorte auf ihre Geeignetheit zu überprüfen.