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Flüchtlingsunterbringung

-Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse-
-Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger-

Swisttal. Die Unterbringung von geflüchteten Menschen, die der Gemeinde entsprechend dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen werden, erfordert die Schaffung der notwendigen räumlichen Kapazitäten. Derzeit sind der Gemeinde 397 Personen durch die Bezirksregierung zugewiesen und untergebracht. Die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde beläuft sich zurzeit jedoch auf insgesamt 605 Personen. Aufgrund der Flutkatastrophe und dem damit verbundenen Verlust von Übergangswohnheimen, wurden der Gemeinde für einen begrenzten Zeitraum nur in geringem Umfang geflüchtete Menschen zugewiesen. Ab 2024 werden der Gemeinde wieder vermehrt Geflüchtete zugewiesen.

Die Aufnahmekapazität in den vorhandenen gemeindlichen Einrichtungen ermöglicht aktuell noch die Aufnahme von weiteren 40 Personen. Daher ist es erforderlich weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, um die Belegung von Turnhallen und Bürgerhäusern als Notunterkünfte zu vermeiden. Der Rat und seine Ausschüsse befassen sich seit Beginn des Jahres intensiv mit der Schaffung von Aufnahmekapazitäten. Hierzu haben die Ausschüsse und der Rat folgende Festlegungen getroffen, die in der Sitzung des Rates vom 19.09.2023 wie folgt vom Rat bestätigt wurden:

  • Priorisierung der im Wiederaufbauplan der kommunalen Infrastruktur vorgesehenen Sanierung der von der Flutkatastrophe betroffenen Übergangswohnheime in der Schützenstraße 14 und 16 in Heimerzheim.
  • Grundsätzliche Trennung der vom Rat beschlossenen und erworbenen Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 150 Personen in zwei einzelne Anlagen zur Unterbringung von je ca. 75 Personen; die Trennung der Anlage kann sowohl horizontal als auch vertikal erfolgen.
  • Die Fläche hinter der Flüchtlingsunterkunft in der Kölner Straße 105 in Heimerzheim ist für die Errichtung einer Containeranlage auszuschließen, da diese Fläche für eine Beplanung in fester Wohnbauweise zur Schaffung von Wohnraum durch die gemeindliche Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der Gemeinde vorgehalten wird.
  • Die Aufstellung der Containeranlagen erfolgt vordringlich auf gemeindeeigenen oder erworbenen Flächen.
  • Die Einfachturnhalle der Gesamtschule in Heimerzheim soll als Notfallebene, falls eine Unterbringung ansonsten aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, vorgeplant werden.
  • In seiner Sitzung am 19.09.2023 beschloss der Rat weiterhin im nichtöffentlichen Teil zudem über Standorte und Grundstücksmodalitäten zur Flüchtlingsunterbringung. In Bezug auf die Standorte wird hiermit zur Beschlusslage die Öffentlichkeit informiert.

Der Rat beschloss, dass:

  • im hinteren Bereich der Buswendeschleife in Morenhoven die Errichtung der erworbenen und noch zu trennenden Containeranlage für ca. 75 Personen vorzunehmen ist
  • in Ollheim in nordwestlicher Richtung, im Bereich des Entsorgungsunternehmens Hündgen, eine noch zu erwerbende Containeranlage für 25 Personen errichtet wird
  • in Buschhoven, vorbehaltlich der Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis, die Errichtung des weiteren Teils der noch zu trennenden Containeranlage für ca. 75 Personen, auf dem gemeindlichen Grundstück jenseits der B 56 im Bereich westlich der ehemaligen Tankstelle, beziehungsweise auf dem gemeindlichen Grundstück in Verlängerung des Birkenwegs vorzunehmen ist. Die weiteren Beratungen und Entscheidungen sind vom Rat für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses am 17.10.2023 und des Rates am 24.10.2023 vorgesehen
  • weitere in Betracht kommende Flächen im Gemeindegebiet für Unterbringungsmöglichkeiten in den Orten zu prüfen, um eine dezentrale Unterbringung zu schaffen.

Zur Information der Bevölkerung finden in Morenhoven und Ollheim kurzfristig Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger statt. Die Termine werden gesondert veröffentlicht.

Für Buschhoven wird der Termin für eine öffentliche Informationsveranstaltung nach Bekanntgabe der Entscheidung durch den Rhein-Sieg-Kreis zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Containeranlage im Landschaftsschutzgebiet veröffentlicht.

Für die Errichtung der vom Rat beschlossenen und erworbenen Containeranlage, die in zwei einzelne Anlagen zu trennen ist, wurden im Vorfeld ca. 30 Flächen im gesamten Gemeindegebiet, unabhängig von Eigentumsverhältnissen untersucht. Hiervon wurden sieben Flächen konkret für eine weitere vertiefende Untersuchung hinsichtlich Ankauf oder Anpachtung und den damit verbundenen finanziellen Anforderungen und haushalterischen Möglichkeiten den Ratsgremien und dem Rat vorgeschlagen. Die Beratung war aufgrund des finanziellen Vorgehens zu Ankauf oder Anpachtung, der Nennung von Eigentumsverhältnissen und dem Sachstand der Grundstücksverhandlungen, in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen. Weiterhin beschloss der Rat, da auch mit weiteren Zuweisungen geflüchteter Menschen zu rechnen ist, potentielle Unterbringungsstandorte auf ihre Geeignetheit zu überprüfen. Die Gemeinde ist daher an weiteren Angeboten zu Grundstücken oder Wohnraum zu angemessenen Preisen interessiert.