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Kölner Straße -Antrag auf 30 km/h von Heckenweg bis Kreisverkehrsplatz Euskirchener Straße/Vorgebirgsstraße-

-Fertigstellung der Seniorenresidenz-

Heimerzheim. Beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises wurde aufgrund der Fertigstellung der Seniorenresidenz an der Kölner Straße beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h für den Bereich Heckenweg bis Kreisverkehrsplatz Kölner Straße/ Euskirchener Straße/Vorgebirgsstraße zu reduzieren. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Alten- und Pflegeheimen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straßen verfügen. Durch das Straßenverkehrsamt wird zurzeit die Behördenbeteiligung durchgeführt, bei der die Polizei und der Landesbetrieb Straßen um Stellungnahme gebeten werden.

Darüber hinaus liegt dem Straßenverkehrsamt das Verkehrskonzept für den Ortsteil Heimerzheim, in dem eine 30 km/h Regelung für die Kölner Straße  eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist, zur Prüfung vor.