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Amtliche Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Straßfeld Sr 4 „Am Kradenpohl“ für die Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

Die öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren Straßfeld Sr 4 "Am Kradenpohl" findet nicht wie geplant statt.

Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Pressemitteilung des BVerwG Nr. 59/2023; BVerwG 4 CN 3.22) findet die angekündigte erneute öffentliche Auslegung des oben genannten Bebauungsplanes in der Zeit vom 31.07. bis einschließlich 14.08.2023 nicht statt. Es wird daher gebeten, von Stellungnahmen zu diesem Verfahren vorerst abzusehen. Sobald Klarheit über die rechtliche Situation besteht, wird über das weitere Verfahren informiert.

Weitere Informationen zum Bebauungsplan erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Fachgebiet Gemeindeentwicklung.