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Einbringung des Haushaltsentwurfs für den Doppelhaushalt 2023/24

- Pressemitteilung der Gemeinde Swisttal -

Swisttal. Der Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2023/24 wurde in der Sitzung des Rates am 07.03.2023 eingebracht. In den anstehenden Haushaltsberatungen im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss sowie im Rat wird hernach über die Positionen des Haushalts und die Änderungsanträge der Fraktionen und der Verwaltung beraten und beschlossen. Erfreulich ist, dass es im Jahr 2023 keine Steuererhöhung bei der Grundsteuer B gibt. Die bereits vom Rat beschlossene Steuererhöhung der Grundsteuer B für 2022 mit 702 Punkte (inklusive Straßenreinigungsgebühren)hat damit auch für 2023 Gültigkeit. Dies betrifft auch die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, die bei 438 Prozentpunkten verbleibt. Ebenso wird die Gewerbesteuer bei 520 Prozentpunkten stabil bleiben. Hier ist keine Erhöhung von 2022 auf 2023 vorgesehen. Auf Grund der derzeitigen starken Belastungen der Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise durch gestiegene Energiekosten, Inflation und Preisanstiege wurden für 2023 somit keine Steuererhöhungen eingeplant. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben, die den Kommunen zugewiesen und übertragen wurden, ist dann für 2024 eine Anhebung der Steuern vorgesehen. Insofern wird auch ein Appell an die übergeordneten Politikebenen gerichtet, die Kommunen als Basis unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten. Grundsteuerbeträge, die stetig steigen, um die anstehenden Aufgaben zu erledigen - das darf nicht die Lösung sein, forderte Bürgermeisterin Kalkbrenner in Ihrer Rede zur Einbringung des Haushalts.