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Jetzt bewerben! Gesucht werden Schöffen und Jugendschöffen

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die in der Gemeinde Swisttal wohnen und Interesse haben, am Amtsgericht Euskirchen (gemeinsames Schöffengericht Euskirchen und Rheinbach) und am Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen.

Der Rat und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises stellen alle fünf Jahren Vorschlagslisten auf, mit denen sie dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Personen zur Wahl in das Schöffenamt vorschlagen. In die vom Rat beschlossene Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie nach den Vorgaben des zuständigen Gerichtspräsidenten benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Schriftliche Bewerbungen für das Amt eines Erwachsenenschöffen (allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene) richten Sie bitte bis zum 31. März 2023 an die Bürgermeisterin der Gemeinde Swisttal

 – Fachbereich I/1 –

 Rathausstr. 115, 53913 Swisttal.

Bewerbungsformulare können dort angefordert oder hier heruntergeladen werden.

Schriftliche Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen (Jugendstrafsachen) richten Sie bitte bis zum 31. März 2023 unmittelbar an den Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kreisjugendamt, Birgit Wennmacher (Tel.: 02241/133211, E-Mail: birgit.wennmacher@rhein-sieg-kreis.de), Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.

Die Bewerbungen können auch an die oben genannten Ansprechpartner der Gemeinde Swisttal für die Wahl der Erwachsenenschöffen gesandt werden.

Bewerbungsformulare können dort angefordert oder hier heruntergeladen werden.

Ebenso stehen diese nachfolgend zum Herunterladen bereit: