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Förderung von Balkonkraftwerken in der Gemeinde Swisttal ab 21.01.2023

+++UPDATE+++ Mitteilung zur Förderung von Balkonkraftwerken in der Gemeinde Swisttal

Die maximale Anzahl der Anträge für die Förderung von Balkonkraftwerken wurde vorerst erreicht. Wir bitten darum, von weiteren Anträgen abzusehen.

Mitteilung zur Förderung von Balkonkraftwerken in der Gemeinde Swisttal mit allen Dokumenten zum Download.

Die Gemeinde fördert ab sofort den Kauf von Balkonkraftwerken mit 200 Euro pro Haushalt, auch Stecker-Solaranlagen genannt. Sie werden ans heimische Stromnetz angeschlossen und liefern je nach Größe rund 500 kW/h Strom pro Jahr. Die Stecker-Solaranlagen können beispielsweise an Balkongeländern, Fassaden, auf Garagendächern sowie Gartenhäuschen installiert werden. Der erzeugte Strom steht dabei über Kabel und Steckdose zum Direktverbrauch bereit.

Um den Bürgerinnen und Bürgern den Weg in die nachfossile Zeit zu erleichtern und die Themen Klima und Umwelt noch stärker in den Fokus zu rücken, bezuschusst die Gemeinde Swisttal die Anschaffung neuer Balkonkraftwerke mit 200 Euro pro Haushalt. Im Rahmen einer Unterstützungsoffensive des Landes NRW für mehr Klimaschutz stehen der Gemeinde für diese Maßnahme insgesamt 8.000 Euro Fördergeld zur Verfügung, das an die Bevölkerung weitergegeben werden soll.

Antragsberechtigt sind alle volljährigen, natürlichen Personen, die Eigentümer*innen oder Mieter*innen einer Wohnimmobilie im Gemeindegebiet Swisttal sind und diese Immobilie selbst bewohnen. Gefördert werden Haushalte, deren Jahresnettoeinkommen 30.000 Euro pro Person bzw. 60.000 Euro (mehrere Personen) nicht übersteigt. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze (netto/Jahr) um je 5.000 Euro. Die Förderung kann unter Berücksichtigung der Richtlinie und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars vor dem Kauf schriftlich bei der Gemeinde Swisttal beantragt werden. Der Bescheid ergeht elektronisch oder per Post. Anschließend kann das Balkonkraftwerk gekauft und installiert werden (Achtung! Bei Kauf der Anlage vor der schriftlichen Förderzusage durch die Gemeinde (Bescheid) werden keine Fördermittel ausgezahlt). Nach Zusendung der erforderlichen Nachweise wird der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Die Bearbeitung der Förderung wird von der interkommunalen Klimaschutzmanagerin, Frau Liczner, im Namen der Gemeinde übernommen (siehe www.klima-rv.de).

 

 

 

Relevante Dokumente zum Herunterladen (PDF)

Förderrichtlinie für Balkonkraftwerke

Leistungsnachweis Balkonkraftwerke

Antrag auf Förderung eines Balkonkraftwerkes