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Grundsteuerreform - Erinnerung an die Abgabe der Festestellungserklärung

Für jedes Grundstück in Nordrhein-Westfalen ist bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

Die Gemeinde Swisttal erinnert noch einmal alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Abgabe der Feststellungserklärung.
Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.

Alle Informationen zum Thema "Grundsteuerreform" finden Sie unter:

Im Grundsteuer-Flyer  finden Sie alle Informationen auf einen Blick.
[Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen]